Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben
Ansprechstellen | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesamt für Güterverkehr (BAG) |
Internet | |
Antragsteller | Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine |
Förderungen | Gefördert werden 1. die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 2. die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur 3. die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur |
Förderhöhe | 1. Zuschuss in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. (Abhängig von Antriebsart und Fahrzeugklasse sind Obergrenzen für die maximal förderfähigen Investitionsmehrausgaben (Kappungsgrenzen) definiert) |
Fristen | 27.09.2021 (aktueller Förderaufruf vom 2.08.2021) |