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Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Internet

Nutzfahrzeuge

Antragsteller

Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine

Förderungen

Gefördert werden
1. die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3
2. die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur
3. die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur

Förderhöhe

1. Zuschuss in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. (Abhängig von Antriebsart und Fahrzeugklasse sind Obergrenzen für die maximal förderfähigen Investitionsmehrausgaben (Kappungsgrenzen) definiert)
2. Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
3. Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (diese sind auf maximal 150.000 € netto begrenzt).

Fristen

27.09.2021 (aktueller Förderaufruf vom 2.08.2021)
(Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2024)