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Contracting und Energieeinsparung

Contracting wird heute meist als Synonym für "Betreibermodell durch Drittmittelfinanzierung" verstanden. Mit diesem Begriff ist jedoch auch die Möglichkeit gemeint, Einsparinvestitionen durch Dritte durchführen und durch die reduzierten Energiekosten finanzieren zu lassen. Contracting meint demnach zwei unterschiedliche Ansätze, nämlich

  • Betreiber-Modelle
  • Einsparcontracting-Modelle

Im ersten Fall wird eine neue (oder eine vorhandene zu sanierende) Anlage zur Erzeugung von Nutzenergie (ein Heizwerk, ein BHKW, eine Klimaanlage etc.) durch den Contractor errichtet und über eine in einem Nutzwärme-Liefervertrag festgelegte Laufzeit betrieben. Danach geht sie (meist) in das Eigentum des Contractinggebers über. Der Nutzenergiepreis ergibt sich im Wesentlichen aus den Gestehungskosten und der Vertragsdauer sowie der "Anlegbarkeit", d.h. der Vergleichbarkeit der Nutzenergiepreise mit den Energiekosten im konventionellen Fall. Hier sind vor allem das Outsourcing und die Drittmittelfinanzierung die wesentlichen Motive für das Contracting.

Im zweiten Fall wird die Investition durch die erreichte Verringerung an Energiekosten refinanziert. Die Rückzahlraten ergeben sich aus der Differenz zwischen den alten und neuen Energiekosten. Bei entsprechender Gestaltung erreicht der Contracting-Nehmer von Anfang an verringerte Kosten. In diesem Fall ist meist das Know how des Contracting-Nehmers der Grund für das Contracting. Vertragssrechtliche Fragen sind hier i. A. schwieriger als im ersten Fall. Es gibt auch, gerade im öffentlichen Bereich, eine Mischform zwischen diesen beiden Fällen, bei der sowohl Einsparinvestitionen als auch der spätere Betrieb von Anlagen wesentlich sind. Dies wird häufig auch "Energiesparpartnerschaft" genannt, nach einem Pilotprojekt der Berliner Energieagentur. 

Leistungen der KEA im Einspar- und Anlagencontracting:

  • Gesamtprojektsteuerung
  • Ausschreibungen
  • In- House- Seminare für die Verwaltung (Kämmerei, Bauamt, Verwaltungsleitung)
  • Informationsveranstaltungen für Gemeinde- und Kreisräte

Klimaschutz Plus und Contracting

Die Förderung der in den Förderbedingungen genannten Maßnahmen im Rahmen von Contractingprojekten ist möglich. Seitens des Fördergebers wird die Finanzierung wie Mietkauf behandelt, vgl. Förderbedingungen Punkt 5.7. Die Förderung wird entsprechend der Vertragslaufzeit abgezinst. Maßgeblich ist der nach § 49a LVwVfG genannte Satz über dem Basiszinssatz nach §247 BGB, der auf das nächste volle Prozent aufgerundet wird. Maßgeblich ist der Zinssatz zum Zeitpunkt der Ausstellung des Bewilligungsbescheides. Die Antragstellung erfolgt wie bei Eigenrealisierung durch die Kommune bzw. den Landkreis. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Förderprogramme bzw. unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de


Ansprechpartner: Dipl.-Wi.-Ing. Rüdiger Lohse
Durchwahl: 0721 / 98 471 - 15
E-mail:  ruediger.lohse(at)kea-bw.de

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KEA-Bereich Contracting mit European Energy Service Award 2009 ausgezeichnet:

Das Arbeitsfeld Contracting
stellt sich vor: [Video]

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NEU: Finanzierungsinstrumente für Energiesparinvestitionen - eine Handreichung für Kommunen.
NEU: Interkommunales Einsparcontracting