Das KEA - Modell
Das „KEA-KEM-Modell“ zielt auf eine logistisch optimierte und für die Gemeinde risikominimierte Einführung eines kommunalen Energie Managements (KEM) für Liegenschaften der öffentlichen Hand ab, das sich über die erzielten und nachgewiesenen Energiekosteneinsparungen selbst finanziert. Wir führen ein computergestütztes monatliches Verbrauchscontrolling ein, optimieren die vorhandene Regelungstechnik, Schulen das Betriebspersonal, sensibilisieren die Gebäudenutzer, erarbeiten Vorschläge für investive Maßnahmen und erstellen jährlich einen Energiebericht; zusätzlich partizipiert die Kommune an der Kosteneinsparung. Die Dienstleistung refinanziert sich über die tatsächlich erzielten Verbrauchsreduktionen und ist für den Auftraggeber im schlechtesten Fall kostenneutral. In Zeiten knapper Kassen ist dies ein sehr interessantes Modell. Dieses Modell ist natürlich auch auf nichtkommunale Gebäudepools übertragbar.
KEM-Modell KEA – ein Einsparcontracting-Modell:
- Ca. ein Drittel der Kosten werden als Grundpreis vergütet
- Ca. zwei Drittel durch 50 % Beteiligung an der Einsparung (wird nichts eingespart, wird auch kein Honorar fällig)
- Deckelung bei ca. 10 % Einsparung (Reduktion der Beteiligung auf 25 %)
- Gemeinsame Festlegung von Referenzwerten für jede Liegenschaft
- Abrechnung nach jedem Vertragsjahr auf der Basis der tatsächlichen Verbräuche
- Investitionen des AG werden herausgerechnet
- Keine Einmalaktionen! Regelmäßige Begehung der Objekte über 3 Jahre hinweg
- Schulung eines Mitarbeiters der Verwaltung
Übersicht zur Vorgehensweise
Das Vorgehen bei der Einführung des Energie Managements ist in acht Schritte aufgeteilt:
Information aller Beteiligten
Energie Management funktioniert nur dann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. In einem ersten Schritt werden die Rektoren der Schulen, die Amtsleiter der Verwaltung und die Gebäudeverantwortlichen mittels eines Info-Briefes über Sinn und Zweck des Energie Managements informiert. Spätestens nach der 2. Begehung findet auch eine persönliche Vorstellung des Projektleiters bei den Rektoren statt. Die KEA entwirft eine Pressemitteilung, die den regionalen Zeitungen zur Verfügung gestellt wird.
Einführung Verbrauchs- und Kosten-Controlling
Im zweiten Leistungsteil werden im Rahmen monatlicher Begehungen die Energie- und Wasserverbrauchswerte, Zählerstrukturen, die Gebäudestammdaten und die Bruttogeschossflächen nach VDI 3807 ermittelt.
Im zweiten Leistungsteil werden auch die Zählerstrukturen und Gebäudestammdaten strukturiert und Verbrauchsablesungen in eine geeignete Software eingelesen. Mit der Software werden die monatlichen witterungs- und zeitbereinigten Verbrauchskontrollen durchgeführt. Mehrverbräuche werden dem Auftraggeber gemeldet und die möglichen Ursachen im Rahmen der nächsten Begehung nachvollzogen, sowie deren Beseitigung eingeleitet.
Schwachstellenanalyse und Optimierungen
Im dritten Leistungsteil werden im Rahmen der monatlichen Begehungen die mit geringem oder keinem Aufwand (unter 2.000 Euro) beseitigbaren Mängel umsetzungsorientiert in Schwachstellenlisten aufgeführt oder direkt umgesetzt. Defekte Regler, Zeitschaltuhren oder andere Anlagenteile müssen vom Auftraggeber zeitnah erneuert werden. Die Beseitigung der Mängel wird in den Begehungen überwacht. Investive Verbesserungsvorschläge werden im Rahmen einer Grobanalyse festgehalten. Einstellungen von Regeleinrichtungen werden überprüft, mit den Nutzungsbedingungen und Temperaturverlaufsmessungen abgeglichen und bedarfsweise zusammen mit dem Bedienpersonal vor Ort neu eingestellt. Alle Anlagenteile werden auf Funktion und Regelungskonzepte auf ihre Plausibilität überprüft. Wichtig ist dabei die Kontinuität, die sich aus den regelmäßigen Begehungen ergibt.
Schulung der Gebäudeverantwortlichen
Der vierte Leistungsteil umfasst die Schulung des Gebäudeverantwortlichen in seinem Gebäude und an seinen Anlagen. Die KEA kooperiert mit den Gebäudeverantwortlichen, aber kontrolliert sie auch. Sie ist jedoch nicht weisungsbefugt. Der AG stellt sicher, dass die Gebäudeverantwortlichen die Begehungen begleiten. Die KEA weist die Gebäudeverantwortlichen in die Bedienung der Anlagen und Regelungen vor Ort ein. Die KEA führt eine „Dienstanweisung Energie“ ein.
Sensibilisierung der Objektnutzer
Der fünfte Leistungsteil umfasst die Sensibilisierung der Objektnutzer zum Thema Energieeinsparung. Vorgesehen ist an jeder Schule ein Vortrag vor der Gesamtlehrerkonferenz. Weitere Maßnahmen sind die Verteilung von Postern und Aufklebern mit Energiespartips, an den Schulen die Anregung, einen „Energiedienst“ ähnlich dem Tafeldienst einzuführen, in den Verwaltungsgebäuden können Plakate oder Flyer mit Hinweisen zur Energieeinsparung am Arbeitsplatz vorgesehen werden.
Vertragsanalyse und Vertragsoptimierung
Im sechsten Leistungsteil werden in Liegenschaften mit auffälligen Bezugskosten für leitungsgebundene Energien und Wasser entsprechende Vertragsanalysen und Vertragsoptimierungen durchgeführt. Zum sechsten Leistungsteil gehört auch die Überprüfung vorhandener Wartungsverträge oder der Vorschlag, solche einzurichten.
Energiebericht
Im siebten Leistungsteil wird der Energiebericht für die kommunalen Liegenschaften entsprechend der Vorgabe „Standardenergiebericht“ des Leitfadens „Energiemanagement Kommunaler Liegenschaften“ des Wirtschaftsministeriums Baden- Württemberg erstellt. Die Schwachstellenanalysen und Verbesserungsmaßnahmen werden in den Bericht aufgenommen.
Einarbeitung eines Mitarbeiters
Im achten Leistungsteil wird ein Mitarbeiter der Verwaltung auf die Weiterführung der Arbeiten im Zuge des EM eingewiesen. Dies beinhaltet eine Einarbeitung in die Begehungen, die Verbrauchserfassung, EDV- Dokumentation und -auswertung, Kennwertbildung, Hausmeisterschulung, Nutzersensibilisierung, Vertragsanalyse und der Energieberichtserstellung.
Nach dem „KEA – KEM - Modell“ schließt die KEA mit jedem kommunalen Partner auf der Basis der jeweiligen Liegenschaftsstruktur einen über drei Jahre laufenden Vertrag zur Einführung des KEM ab. Die daraus entstehenden Kosten werden der KEA über einen jährlichen Grundpreis, der etwa ein Drittel der kalkulierten Kosten abdeckt, vergütet. Die restlichen Kosten werden ausschließlich erfolgsabhängig auf der Basis des jährlich von der KEA vorgelegten Energieberichts vergütet. Dieser Energiebericht weist die erreichten Energie- und Kosteneinsparungen im Vergleich zum Referenzjahr (Mittelwert der beiden Verbrauchsjahre vor Vertragsabschluß, witterungs-, nutzungs- und investitionsbereinigt) nach. Ca. 50 % der so nachgewiesenen Kosteneinsparungen können der Kommune durch die KEA in Rechnung gestellt werden. Um den Anreiz der Kommune an der (unbedingt erforderlichen) eigenen Mitarbeit am Projekt zu erhöhen, wird dieser Anteil ab einer individuell festgelegten „Deckelungsgrenze“ (meist eine Einsparrate von 10 %) von 50 auf 25 % halbiert. Dieses Modell stellt sicher, dass beide Vertragspartner erfolgsorientiert arbeiten.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Städten bzw. Gemeinden unter etwa 15.000 Einwohnern folgende Kalkulations-Eckdaten erwartet werden können:
- Grundpreis: ca. 3 bis 4 % der Gesamt-Energiekosten
- erforderliche Einsparrate, um die Kosten der KEA zu decken: 8 bis 11 %
- erforderliche Grenz-Einsparrate, um das KEM für die Kommune kostenneutral zu machen: 5 %
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Claus Greiser
Durchwahl: 0721/98471-17
E-Mail:
claus.greiser(at)kea-bw.de
Dipl.-Wirtschaftsing. Rüdiger Lohse
Durchwahl: 0721/98471-15
E-Mail:
ruediger.lohse(at)kea-bw.de


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