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Das Leistungsportfolio

Die KEA verfügt im Energie Management über langjährige Erfahrungen und hat ein auf die Bedürfnisse der Verwaltungen zugeschnittenes umfangreiches Leistungsportfolio zusammengestellt. Die Auswahl der Leistungen hängt davon ab, welche Maßnahmen die Kommune in der Vergangenheit bereits ergriffen hat und mit welchem Erfolg sie durchgeführt wurden. Folgende Leistungen bieten wir an: 

1. Ausschreibung. Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten Anbieters des Kommunalen Energie Managements. Mehr ...

2. Ausarbeitung einer Energiekostenbilanz für die Liegenschaften zur Verifizierung der Einsparpotenziale, die sich aus einer optimierten Bewirtschaftung ergeben könnten. Mehr ...

3.Erstellung eines Energieberichtes, der den Anforderungen des Leitfadens „Energie Management kommunaler Liegenschaften“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg entspricht. Mehr ...

4.Kommunales Energie Management nach dem KEA-Modell. Durchführung aller Leistungen des KEM und Finanzierung durch die nachträglich nachgewiesenen Verbrauchsreduzierungen. Mehr ...

5.Hausmeisterschulung. Einweisung des Bedienpersonals vor Ort an seiner eigenen Anlage im Rahmen von mehreren mehrstündigen Begehungen. Mehr ...

6.Fifty-Fifty Projekte mit Schulen und Kindertageseinrichtungen. Betreuung von Energieeinsparbeteiligungsprojekten. Mehr ...

7.Nutzersensibilisierung in Verwaltungsgebäuden. Informations- und Aktionsangebote zur Motivation der Gebäudenutzer zur nachhaltigen Verhaltensänderung beim Umgang mit Energie und Wasser. Mehr ...

8.Verbrauchs- und Anlagenfernüberwachung. Kostengünstige Energie Management Systeme für verteilte Liegenschaften. Mehr ...

9.Feinanalysen. Emissionsminderungsstrategien, Investitions- und Sanierungsplanung auf der Basis von Feinanalysen eines Gebäudepools. Mehr ...

10.Contracting. Unterstützung der Kommune bei der Durchführung eines Einsparcontractings mit Einspargarantie und Erfolgsbeteiligung der Kommune. Mehr ...

1. Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters

Auf dem Markt des Energie Management von Gebäuden tummeln sich viele Anbieter, und jeder versteht unter dem Begriff Energie Management etwas anderes. Noch undurchsichtiger sind die angebotenen Honorierungsvarianten. Eine Vergleichbarkeit der Angebote ist so nicht gewährleistet. Der geeignetste Anbieter sollte im Rahmen eines Vergabeverfahrens ermittelt werden. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen und als Verfasser des Leitfadens „Energie Management kommunaler Liegenschaften“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg sind wir der geeignete Partner zur Durchführung einer Ausschreibung. Die Ausschreibungsunterlagen beinhalten:

  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • Zeitplan zur Umsetzung der Leistungen
  • Vergütungsregelung (Festhonorar, Erfolgsbeteiligung)
  • Abrechnungsmodus (Basiswerte, Investitionsbereinigungen)
  • Vertragsdauer
  • Kontrollmechanismen (AG prüft AN)
  • Leistungen des Auftraggebers
  • Bewertungsschema der Angebote

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2. Ausarbeitung einer Energiekostenbilanz

Ausarbeitung einer Energiekostenbilanz für die Liegenschaften des Pools zur Verifizierung der Einsparpotenziale, die sich aus einer optimierten Bewirtschaftung ergeben könnten. Bei Kenntnis der Gebäudeflächen die Durchführung eines Benchmarking mittels Energiekennwerten gemäß der VDI 3807. Oftmals sind den Entscheidungsträgern die genauen Energie- und Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaften nicht ausreichend bewußt. Deshalb sind auch die Einsparpotenziale, die sich aus einer optimierten Bewirtschaftung ergeben können, in ihrer finanziellen und ökologischen Größenordnung häufig gar nicht präsent. Ein erster Schritt ist die Erstellung einer Energiekostenbilanz. Ein zweiter Schritt ist die Durchführung eines Benchmarking zur Selektion der Liegenschaften, die vordringlich weiteren Maßnahmen unterzogen werden müssen.

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3. Erstellung eines Energieberichtes

Erstellung eines Energieberichtes, der den Anforderungen des Leitfadens „Energie Management kommunaler Liegenschaften“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg entspricht. Die überwiegende Anzahl der Kommunen erstellt inzwischen einen, in mehr oder weniger großen Abständen aktualisierten, Energiebericht oder lässt diesen durch ein Versorgungsunternehmen erstellen. Die Erstellung von Berichten in Eigenregie ist meist sehr zeitaufwendig, wogegen Berichte von Versorgungsunternehmen oft sehr rudimentär in ihrer Aussagekraft sind. Ideal ist ein Energiebericht „auf Knopfdruck“, der die Anforderungen des o.g. Leitfadens erfüllt.

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4. Kommunales Energiemanagement nach dem KEA-Modell

Das „KEA-KEM-Modell“ zielt auf eine logistisch optimierte und für die Gemeinde risikominimierte Einführung eines „Kommunalen Energie Managements“ (KEM) für Liegenschaften der öffentlichen Hand ab, das sich über die erzielten und nachgewiesenen Energiekosteneinsparungen selbst finanziert. Als Leistungen erhält die Kommune die Einführung eines computergestützten monatlichen Verbrauchscontrollings, die Optimierung der vorhandenen Regelungstechnik, die Schulung des Betriebspersonals, die Sensibilisierung der Gebäudenutzer, Vorschläge für investive Maßnahmen (Grobanalysen) und jährlich einen Energiebericht; zusätzlich partizipiert sie an der Kosteneinsparung. In Zeiten knapper Kassen ist dies ein sehr interessantes Modell.

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5. Hausmeisterschulung

Bisher gibt es vor allem zwei Arten von Hausmeisterschulungen: Zum einen die Einweisung durch die Fachfirma nach einer Anlagensanierung. Diese Einweisungen sind meist sehr kurz und lückenhaft, was dazu führt, dass bei Problemen die Fachfirma wieder hinzugezogen werden muss. Die zweite Art der Hausmeisterschulung ist eine Gruppenveranstaltung, die meist sehr allgemein gehalten werden muss, damit sie jeden Teilnehmer erreicht. Es kann jedoch damit nur eine allgemeine Sensibilisierung für das Thema „Energie sparen“ erzielt werden. Ideal ist eine Einweisung des Bedienpersonals vor Ort an der eigenen Anlage im Rahmen von mehreren mehrstündigen Begehungen. Dabei werden auch die Einstellungen der Anlagentechnik optimiert und für den Hausmeister Hinweise zur Bedienung seiner Anlagen für verschiedene Nutzungs- und Witterungsbedingungen (Winter, Übergangszeit, Sommer, Ferien, Elternabend etc.) schriftlich ausgearbeitet. Des Weiteren werden technische Mängel der Anlage oder geringinvestive Verbesserungsvorschläge festgehalten und der Verwaltung übergeben. Diese Art der Schulung ist immer sinnvoll. Unabdingbar ist sie jedoch bei einem Wechsel des Bedienpersonals und nach der Sanierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen oder deren Regelungstechnik.

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6. Fifty-Fifty Projekte mit Schulen und Kindertageseinrichtungen

Die Sensibilisierung der Nutzer eines Objektes kann über die Beteiligung der Nutzer an den eingesparten Kosten erfolgen. Umfangreiche Erfahrungen liegen hierzu aus dem Bereich der Schulen vor. Hier finden sich erfahrungsgemäß nicht nur hohe Einsparpotenziale, sondern durch die Muliplikatorwirkung über SchülerInnen und Lehrerschaft können Verhaltensänderungen auch wirksam und nachhaltig in der Gesellschaft verbreitet werden. Durch die Begleitung der Modellprojekte des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg „Klimafreundliche & energiesparende Schule“ und „Visualisierung des Energieverbrauchs an Schulen“ können wir hier ein umfangreiches Know-How anbieten.

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7. Nutzersensibilisierung in Büro- und Verwaltungsgebäuden

Es bestehen zahlreiche Informations- und Aktionsangebote zur Motivation der Gebäudenutzer zur nachhaltigen Verhaltensänderung beim Umgang mit Energie und Wasser. Innerhalb einer Projektwoche werden Verbrauchsmessungen durchgeführt, ein Ideenwettbewerb veranstaltet und Tipps und Informationen zum Thema Energieeinsparung am Arbeitsplatz und zu Hause zur Verfügung gestellt. Unterstützung, die der Vermarktung des Projektes dient, rundet unsere Dienstleistung ab.

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8. Verbrauchs- und Anlagenfernüberwachung

Die Fernüberwachung von Anlagen und Verbrauch kann man als „Energie Management Premium“ bezeichnen. Sie eröffnet gegenüber der „zu Fuß“-Methode des Energie Management weitere Einsparpotenziale. Durch die Ermittlung von Lastgängen, gerade beim Stromverbrauch, lassen sich Energieverschwender und „stille“ Verbraucher aufdecken. Durch die Anlagenüberwachung lassen sich Defekte schneller feststellen und Optimierungen verfeinern. Die Einrichtung einer Fernüberwachung hat allerdings drei Hemmnisse:

  • Bislang waren die Investitionskosten relativ hoch.
  • Eine Fernüberwachung ist nur so gut wie ihre Betreuung. Der Zeitaufwand ist erheblich. Er wird aber durch das große Einsparpotenzial gerechtfertigt.
  • Die Kenntnis des Objektes ist unabdingbar. Es muss ein Gesamtbild des Objektes entworfen werden, bestehend aus den Nutzungsbedingungen, der Anlagentechnik und deren Einstellwerten, der Gebäudesubstanz und den Interessen der Nutzer. Nur auf dieser Basis ist man in der Lage, das Einsparpotenzial, das eine Fernüberwachung bietet, zu nutzen.

Die KEA kann Kommunen und anderen Verwaltungen von Liegenschaften je nach Ausgangslage drei Hilfestellungen anbieten: Fall 1: Die Verwaltung besitzt bereits bei ihren größeren Liegenschaften eine moderne Gebäudeleittechnik. Ein zentraler Arbeitsplatz zur Fernüberwachung ist vorhanden. Die erhofften Einsparerfolge haben sich jedoch nicht eingestellt oder der Personalaufwand zur Betreuung wurde unterschätzt und kann nicht bereitgestellt werden. Die KEA kann hier mittels einer Software auf den Zentralrechner zugreifen und einen eigenen Überwachungsarbeitsplatz einrichten. Des Weiteren wird im Rahmen von mehreren Begehungen das oben erwähnte Gesamtbild des Objektes ermittelt. Optimierungen werden vor Ort mit dem Bedienpersonal durchgeführt. Fall 2: Die Verwaltung besitzt in ihren größeren Liegenschaften moderne DDC-Regelungen, allerdings unterschiedlicher Fabrikate. Der Aufbau einer Fernüberwachung macht es nun erforderlich, dass Mess-, Steuer- und Regeltechnik-Komponenten unterschiedlicher Hersteller miteinander kommunizieren müssen. Die Lösung liegt in der Einrichtung eines Gebäudeautomationsknotens auf FND-Basis in jedem Gebäude. Das FND-(Firmenneutrale Datenübertragungs-)system und die Software zur Verarbeitung der Daten wurden im Auftrag des Bundes durch die Stadt München erstellt und steht allen öffentlichen Verwaltungen kostenlos zur Verfügung. Die KEA unterstützt die Verwaltung bei der Einrichtung eines Überwachungsarbeitsplatzes bzw. überwacht die Anlagen im Auftrag. Fall 3: Die Verwaltung modernisiert mittelfristig die Regelungstechnik mehrerer Anlagen größerer und mittlerer Gebäude. Es gibt inzwischen kostengünstige Systeme auf dem Markt, die sowohl die Regelungsaufgaben vor Ort wie auch die Fernübertragung der Daten auf einen zentralen Arbeitsplatz ermöglichen. Die mittleren Kosten liegen bei 6.000 Euro (je nach Aufwand) pro Liegenschaft. Soll sich die Maßnahme innerhalb von 6 Jahren (halbe Nutzungsdauer nach VDI 2067) amortisieren und legt man eine Einsparung von jährlich 10 % der Heizenergie- und Stromkosten zu Grunde, wäre die Technik für diejenigen Liegenschaften interessant, deren Energiekosten größer als 10.000 Euro sind: Also ab einer Kindertagesstätte aufwärts. Die KEA unterstützt die Verwaltung bei der Auswahl der geeigneten Technik und bei der Einrichtung eines Überwachungsarbeitsplatzes bzw. überwacht die Anlagen im Auftrag.

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9. Feinanalysen

Die Feinanalyse ist eine detaillierte Datenerfassung und Zustandsaufnahme in den Bereichen Heizungstechnik, Brauchwarmwasserbereitung, Lüftungsanlagen, Heizungsumwälzpumpen Gebäudesubstanz und Beleuchtungstechnik. Hierbei werden Wärmebedarfs- und Sanierungsberechnungen durchgeführt. Ebenso werden die solarthermischen und photovoltaischen Einsatzmöglichkeiten untersucht. Ergebnis ist ein detaillierter Bericht für jedes Objekt. In Sammelauswertungen können nach den Kriterien Emissionsminderungspotenzial (Tonnen CO2), Energieeinsparung (kWh) und Kosten pro vermiedener Tonne CO2 Prioritätenlisten, in denen alle Liegenschaften enthalten sind, erstellt werden. Die Ergebnisse münden in eine Emissionsminderungsstrategie und einen Investitions- und Sanierungsplan für die nächsten 5-10 Jahre.

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10. Contracting

Unterstützung der Kommune bei der Durchführung eines Einsparcontractings mit Einspargarantie und Erfolgsbeteiligung der Kommune. Die Kommune schont dabei den klammen Vermögenshaushalt: Die Maßnahmen werden komplett aus den eingesparten Energiekosten refinanziert. Der Auftragnehmer garantiert, 20-40% der Energiekosten einzusparen. Es ergibt sich dazu noch eine CO2– Entlastung in erheblichem Umfang. Kommunen können sich die Erfahrung der Klimaschutz- und Energieagentur Baden- Württemberg zu nutze machen. In einem gemeinsamen Arbeitsteam, bestehend beispielsweise aus Mitarbeitern des Hochbauamtes und der Kämmerei, werden die einzelnen Schritte zusammen mit der KEA bis hin zur Vergabe erarbeitet. Im ersten Schritt werden geeignete Gebäude für Einsparcontractingmaßnahmen ausgewählt, die erforderlichen Daten aufgearbeitet und die öffentliche Ausschreibung von Einsparcontractingprojekten vorbereitet. Im Zuge der europaweiten Ausschreibung und der anschließenden Auswahl werden mehrere Bewerber aufgefordert, ein Einsparcontractingangebot auf der Grundlage einer Grobanalyse der Objekte abzugeben. In mehreren Gesprächsrunden werden die Angebote zwischen Vertretern des HBA und der KEA hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Aspekte verhandelt, bewertet und im Arbeitskreis vorgestellt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der im Verfahrensweg festgelegten technischen und wirtschaftlichen Wertungskriterien, wobei den vier erstgenannten Kriterien wesentliche Bedeutung zukommt:

  • Gesamteinsparung
  • Anteil der Stadtverwaltung an den Gesamteinsparungen
  • Höhe des Investitionsaufwands
  • Nachhaltiges und integrales Einspar- und Sanierungskonzept
  • Vertragslaufzeiten
  • Kompatibilität zur vorhandenen Anlagen in den Objekten
  • Einsatz von Produkten anerkannter Hersteller mit hoher Lebensdauer
  • Durchführung von Energiemanagement
  • Geringer Wartungsaufwand für die Verwaltung nach Vertragsende

Im Zuge der Vergabeverhandlungen werden nach jeder Gesprächsrunde die Bewerber mit dem ungünstigsten Wertungsergebnis ausgeschieden, die letzte Runde wird mit zwei Bietern geführt. Die Ergebnisse der letzten Verhandlungsrunde werden im Arbeitskreis vorgestellt, diskutiert und daraus der Vergabevorschlag formuliert. Direkt nach der Vergabe beginnt die Ausführungsplanung des Auftragnehmers in enger Abstimmung mit dem Hochbauamt. Nach Ablauf der Bauphase werden die Anlagen abgenommen und in Betrieb genommen. Ein Jahr später erfolgt die erste erfolgsabhängige Abrechnung. Ansprechpartner: Rüdiger Lohse, Durchwahl: 0721/98471-15, E-Mail:  ruediger.lohse(at)kea-bw.de

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