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Klimaschutz-Plus

Die KEA betreut im Auftrag des  Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das überaus erfolgreiche Förderprogramm  Klimaschutz-Plus, das im Frühjahr 2002 ins Leben gerufen wurde.

Seit August 2011 stehen wieder alle Teile des Allgemeinen Programms zur Verfügung, Antragsfrist ist hier der 31.03.2012. Im Kommunalen Programm wurden das kommunale CO2-Minderungsprogramm zum 31.10.2011 und das kommunalen Beratungsprogramm zum 30.11.2011 geschlossen. Anträge werden nicht mehr entgegen genommen. Anträge für Modellprojekte im Kommunalen Beratungsprogramm können weiterhin gestellt werden.

Die im laufenden Jahr zur Verfügung stehenden Mittel im Programm für Vereine (alle Teile) sind durch die eingegangenen Anträge ausgeschöpft. Weitere Anträge werden daher nicht mehr entgegen genommen. Eingetragene Vereine (e. V.) können seit Kurzem auch im Rahmen des Allgemeinen Programms Anträge stellen.

 

Ein weiterer Baustein in der Klimaschutz-Förderung in Baden-Württemberg ist das Programm "Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien". Die Förderrichtlinie hat das Umweltministerium im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Teil EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) erlassen. Die Richtlinie trat am 24.9.2007 in Kraft und ist bis zum 31.12.2013 befristet.

Die Antragsformulare, Förderbedingungen und sonstige Informationen zum Programm finden Sie auf der Internetseite zum Förderprogramm:

www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de

Hintergrundinformationen zum Programm (FAQ-Liste, Berichte zur Auswertung des Programms) finden Sie in der rechten Spalte zum herunterladen.

(Stand: 30.09.2011)