Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. |
Förderungen | Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: |
Fördervoraussetzung | - Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland |
Förderhöhe | 1. bis 5.: Zuschüsse bezogen auf die förderfähigen Kosten (bei Nichtwohngebäuden beim Heizungstausch < 150 m2 NGF: max. 30 000 €; < 400 m2 NGF: max. 200 € / m2; bis 1.000 m2 NGF: zusätzlich 120 € / m2; ab 1.000 m2 NGF: zusätzlich 80 € / m2; bei 1.,2. und 4a bei Nichtwohngebäuden max. 500 € / m2 NGF jährlich; bis zu 60.000 € pro Wohneinheit für Wohngebäude); entsprechend werden Zuschüsse von 15 % gewährt für 1., 2. u. 4a. (ggf. zzgl. Bonus in Höhe von 5 % bei Vorliegen eines geförderten Sanierungsfahrplans), Zuschüsse von 50 % für 4b, Zuschüsse von 30 % + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommens-Bonus + 5 % Wärmepumpen-Bonus für 3. (gedeckelt auf max. 70 %, Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch u.a. eines Gas- oder Biomassekessels (> 20 Jahre) oder Ölkessels, Einkommens-Bonus für zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €, Wärmepumpen-Bonus für Erdreich- oder Grundwasser-Wärmepumpen oder natürliches Kältemittel) gewährt, pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen. 5.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von bis zu 5 € pro m² Nettogrundfläche und max. 20.000 € für Nichtwohngebäude, max. 5000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser max. 2000 € pro Wohneinheit, max. 20.000 €. |
Steuerliche Förderung | Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken (bis 2 WE) genutzten Gebäuden (§ 35c EStG): Sanierungsmaßnahmen, die den Standards der BEG-Einzelmaßnahmen entsprechen, können alternativ zur Förderung steuerlich geltend gemacht, also von der Steuer abgesetzt werden. Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in einem Steckbrief bereitgestellt: |
Fristen | keine Fristen; Anträge für neue Heizungen sowie den Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze sind bei der KfW zu stellen; Anträge für Umbau, Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzten und alle anderen Anträge sind beim BAFA zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030 |
Dokumente |