Weiter unten stellen wir Ihnen außerdem weitere Informationen und Unterlagen zu den von der KEA-BW im Auftrag des Umweltministeriums und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg betreuten Programmen zur Verfügung.
Wettbewerb für Vorreiter-Kommunen aus Baden-Württemberg
Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 4) will das Land die Gesamttreibhausgasemissionen schrittweise verringern und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Die Kommunen sind in diesem Prozess wichtige und zentrale Mitstreiterinnen. Um ambitionierte Vorreiter weiter zu unterstützen und ihre Maßnahmen auf andere Kommunen zu übertragen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg den Kommunen-Wettbewerb "Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2035" ins Leben gerufen.
Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar bis zum Jahr 2035 bezogen auf den Endenergieeinsatz das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamtgemarkung erreichen wollen. Bewerben konnten sich Kommunen, die am Klimaschutzpakt teilnehmen, ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sind. Die auf drei Jahre angelegte Wettbewerbs-Förderung bildet die Grundlage für die weitere und konsequente Umsetzung der eingereichten Klimaneutralitätskonzepte.
Die Gewinner wurden am 4. April 2023 offiziell bekannt gegeben. Gekürt wurden der Landkreis Calw sowie die Städte Freiburg, Ludwigsburg und Denzlingen. Für die ausgewählten Kommunen stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ab November 2023 Fördermittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden für die Etablierung und Umsetzung entsprechender Aktivitäten und Maßnahmen eingesetzt werden. Angesichts der bereits bestehenden Aktivitäten der Preisträger im Feld liegt ein besonderes Augenmerk auf der Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Fördersteckbrief in unserer Förderdatenbank.
Personalstellenförderung nachhaltige Mobilität
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Personalkosten für den Ausbau der Beratung im Bereich nachhaltige Mobilität in Städten und Landkreisen. Nach vier Programmrunden konnten bereits 134 Stellen in Kommunen geschaffen werden. In der weiterentwickelten Förderung werden ab März 2024 zusätzliche Stellen in den folgenden acht Bereichen gefördert: „Fußverkehr/ Ortsmitten/Schulwege“, „Mobilitätsstationen und Car-Sharing“, „Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption“, „Datenmanagement“, „Elektromobilität“, „Ladeinfrastruktur“, „Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans“, „Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima“. Die KEA-BW nimmt die Anträge per Mail unter personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de entgegen, wickelt das Programm förderrechtlich ab und betreut das Netzwerk der geförderten Stellen zusammen mit der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
Gefördert werden 100 Prozent der anfallenden Personalkosten über die ersten zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Personalstellen für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden. Je beantragtem Programmteil muss mindestens eine halbe zusätzliche Stelle geschaffen und eine Person diesem Programmteil eindeutig zugeordnet werden. Angestrebt wird eine volle Personalstelle je Programmteil und Zuwendungsempfänger. Für die Aufgabe Elektromobilität können auch mehr als eine Stelle beantragt werden.
Fördergrundsätze und Antragsformulare finden Sie auf der rechten Seitenleiste sowie in unserem Fördersteckbrief.
Die Personalstellenförderung und zahlreiche weitere Angebote des Verkehrsministeriums für eine klimafreundliche Mobilität finden Sie gesammelt auch unter Mobilitätsförderung BW.
hre Fragen zur Förderung richten Sie an:
Matthias Rauch
Tel.: (0721) 98 471 30
Mobil: 0152 595 496 97
E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de
Weitere von der KEA-BW betreute Förderprogramme
Die KEA-BW hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die beiden Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi betreut. Die beiden Programme wurden zum 30.06.2021 eingestellt. Als Nachfolgeangebot hat das Umweltministerium das Förderprogramm KLIMAfit gestartet. Weiterführende Beratungs- und Investitionsförderung zur Treibhausgasbilanzierung und -reduzierung ermöglicht das Förderprogramm "Unternehmen machen Klimaschutz".
Weiterführende Informationen entnehmen Sie unseren Fördersteckbriefen:
1. KLIMAfit
2. Unternehmen machen Klimaschutz
Beratung beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW,
angesiedelt bei der Umwelttechnik BW GmbH.
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Ihr Förderlotse für mehr Klimaschutz
Matthias Rauch
Tel.: 0721 98471 30
Mobil: 01525 954 9697
Mo. bis Do. 9 bis 15 Uhr
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Beratung zu Wohngebäuden
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Weitere Förderhilfen
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Wettbewerb Klimaneutralität
Lisa Schmieder
Tel.: (0721) 984 71 48
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Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität
Beratung
Matthias Rauch
Tel.: (0721) 98 471 30
Mobil: 0152 595 496 97
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Fördergrundsätze März 2024
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Antrag Fußverkehr/Ortsmitten/Schulwege
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Antrag Mobilitätsstationen und Car-Sharing
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Antrag Ruhender Verkehr: Parkraumkonzeption
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Antrag Datenmanagement
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Antrag Elektromobilität
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Antrag Ladeinfrastruktur
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Antrag Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
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Antrag Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima