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Abwärme in Wärmenetzen

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Nutzung der Abwärme

Ein kommunaler Wärmeplan kann nur auf Basis einer umfassenden Datengrundlage erstellt werden. Im Umgang mit diesen Daten besteht für alle handelnden Akteure eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Regelungen in § 33 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) schaffen für alle Kommunen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung. Sie legen fest, welche Daten zum Zweck der Wärmeplanung übermittelt werden dürfen und wie damit zu verfahren ist.

Die gleichen Maßstäbe sind im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen anzusetzen. Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Sie im Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

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  • Abwärmeerschließung aus dem Gewerbe in Wärmenetze
  • Abwärmenutzung in Abwasserkanälen und Kläranlagen

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  • Kontakt

    Bei Fragen zu Abwärme für Wärmenetze hilft Ihnen Boris Bartenstein gerne weiter.

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  • Formular zu Abwärme- und Energiedatenerfassung für die kommunalen Wärmeplanung

    317 KB | PDF
  • Gutachten

    Steigerung der Abwärmemengen in Wärmenetzen in Baden-Württemberg

    2 MB | PDF
  • DWA Baden-Württemberg

    Bericht - Abwasserwärmenutzung aus dem Auslauf von Kläranlagen (2022)

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  • Hochschule Karlsruhe

    Überbetriebliche Nutzung industrieller Abwärme, Leitfaden für Kommunen (2019)

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  • Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

    Abwärmekonzept Baden-Württemberg (2020)

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