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Daten Förderdatenbank

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

BAFA Energieberatung Wohngebäude

Antragsteller

Berater im Auftrag von Privatpersonen, WEGs, Verbänden, Vereinigungen, KMU

Förderungen

Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept für Wohngebäude aufzeigen:
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder
- Sanierungsfahrplan zur umfassenden energetischen Sanierung durch aufeinander abgestimmte schrittweise
Maßnahmen

Förderhöhe

Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten:
- Max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Max. 1.700 € für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten
- Einmalig bis zu 500 € Zuwendung pro Beratung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen

Beihilferechtliche Vorgaben: Beantragung nach De-Minimis oder AGVO

Fristen

keine Fristen