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Daten Förderdatenbank

Energieeffiziente Wärmenetze

Mit dem Programm soll der Bau und die Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen unterstützt werden. Ein Anteil von mindestens 80 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien, effizienten Wärmepumpen, aus Anlagen zur Nutzung industrieller oder gewerblicher Abwärme oder hocheffizienten KWK-Anlagen ist Voraussetzung.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Internet

Energieeffiziente Wärmenetze

Antragsteller

Kommunen, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände und Eigengesellschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen

Förderungen

Förderbaustein 3: Investitionen in energieeffiziente Wärmenetze
Gefördert werden die Errichtung oder die Erweiterung von Wärmenetzen und gegebenenfalls einschließlich der integrierten Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien, aus KWK-Anlagen und industrieller beziehungsweise gewerblicher Abwärme

(in den Förderbausteinen 1 - kommunale Wärmepläne - und 2 - Beratungsinitiativen - können keine Anträge mehr gestellt werden)

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern sich nicht aus der VwV energieeffiziente Wärmenetze oder aus anderen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Gesamtförderung darf jedoch die jeweils zulässigen maximalen Höchstbeträge und die jeweils zulässigen maximalen Beihilfeintensitäten der Europäischen Union nicht überschreiten.
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg ist nicht zulässig.

Förderhöhe

max. 20 %, bis zu 200.000 €
zzgl. vier kumulierbarer Technik-Boni in Höhe von jeweils 50.000 €:
- für Solarthermie (Solarertrag > 10% der erf. Gesamtwärmemenge)
- für Abwärmenutzung (Ertrag > 20 % der erf. Gesamtwärmemenge)
- für große Wärmespeicher (> 500 m3)
- für Rücklauftemperatur < 45ºC
Förderhöchstbetrag inklusive Boni 400.000 € je Wärmenetz

Voraussetzungen

- die Wärme muss zu mind. 80% aus erneuerbaren Energien, eff. Wärmepumpen, aus Anlagen zur Nutzung industrieller oder gewerblicher Abwärme, hocheff. KWK-Anlagen oder aus Kombination dieser Quellen stammen
- die Wärmeverluste der Wärmeverteilung dürfen 20 Prozent der ins Wärmenetz eingespeisten Wärme nicht überschreiten
- an das Wärmenetz müssen zudem mindestens zehn Gebäude angeschlossen sein
- Entsprechende Planungsunterlagen sind vorzulegen

Fristen

Das Programm läuft nach Verlängerung noch bis zum 30.06.2023. Der letzte Stichtag zur Abgabe beim PTKA war 15. Februar 2023; laufende Anträge werden bearbeitet. Förderprogramm ist in Revision; Neustart voraussichtlich im Spätjahr 2023: angepasste Fördertatbestände und -bedingungen.