Link zur Startseite

Daten Förderdatenbank

Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Gefördert werden die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge (N1, N2, N3) sowie die Umrüstung auf alternative Antriebe (N2, N3), die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur und Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Internet

Nutzfahrzeuge

Antragsteller

Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine

Förderungen

Gefördert werden
1. die Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3
2. die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutz- und Sonderfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur einschließlich Wasserstofftankinfrastruktur.
3. die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur.

Förderhöhe

1. Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. (Abhängig von Antriebsart und Fahrzeugklasse sind Obergrenzen für die maximal förderfähigen Investitionsmehrausgaben (Kappungsgrenzen) definiert)
2. Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
3. Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (diese sind auf maximal 150.000 Euro netto begrenzt).

Fristen

Drei beendete Aufrufe vom 29. Juni bis 24.August 2022
(Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2024)

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Wasserstoff