Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
Internet | |
Antragsteller | Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine |
Förderungen | Gefördert werden |
Förderhöhe | 1. Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug. (Abhängig von Antriebsart und Fahrzeugklasse sind Obergrenzen für die maximal förderfähigen Investitionsmehrausgaben (Kappungsgrenzen) definiert) |
Fristen | Drei beendete Aufrufe vom 29. Juni bis 24.August 2022 |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität, Wasserstoff |