Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH |
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Antragsteller | im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber |
Fördergegenstand | Elektrofahrzeuge (alle Antragsteller) und Ladeinfrastruktur (nur bei Förderung nach De-minimis) |
Förderhöhe | nach De-minimis 10.000 € für Elektrofahrzeuge, 1.500 € für eine Wallbox und 2.500 € je Ladesäulen; eine nach AGVO 40 % bis 60 % (kleine Unternehmen) der Mehrinvestitionen |
Fristen | Anträge können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges muss bis zum 30.09.2024 erfolgt sein. |
Verwandte Suchbegriffe | Elektromobilität, E-Mobilität |