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Daten Förderdatenbank

Sozial Mobil

Die Bundesregierung unterstützt die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Ladeinfrastruktur wird hier ausschließlich im Rahmen der De-minimis-Beihilfe gefördert.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),  VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Internet

Erneuerbar Mobil

Antragsteller

im  Gesundheits-  und  Sozialwesen  tätige  Organisationen  und  Unternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber

Fördergegenstand

Elektrofahrzeuge (alle Antragsteller) und Ladeinfrastruktur (nur bei Förderung nach De-minimis)

Förderhöhe

nach De-minimis 10.000 € für Elektrofahrzeuge, 1.500 € für eine Wallbox und 2.500 € je Ladesäulen; eine  nach AGVO 40 % bis 60 % (kleine Unternehmen) der Mehrinvestitionen

Fristen

Anträge können unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges muss bis zum 30.09.2024 erfolgt sein.

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität