Link zur Startseite

Daten Förderdatenbank

Vorbereitungsförderung für die Erstellung von Klimamobilitätsplänen

Landkreise, Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen ab 50.000 Einwohner*innen werden bei der Vorbereitung zur Erstellung eines Klimamobilitätsplans unterstützt. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten zur Vorbereitung eines Klimamobilitätsplans.

 

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)

Internet

Klimamobilitätsplan

Fördergundsätze

Antragsteller

Stadt- und Landkreise , Gemeinden (≥ 50.000 Einwohner*innen) und Zusammenschlüsse von Gemeinden (≥ 50.000 Einwohner*innen)

Bewerbungen von Zusammenschlüssen von Gemeinden und Landkreisen sind ausdrücklich erwünscht!

Fördergegenstand

1. Sachkosten für externe Dienstleister zur Durchführung der Arbeitsschritte: Erarbeitung eines Planungsrahmens, Analyse der aktuellen lokalen Verkehrs- und Mobilitätssituation, Anpassung/ Erstellung eines intermodalen Verkehrsmodells und die Erstellung eines Konzepts zur Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit.

2. Personalkosten einer Vollzeitstelle, die dem höheren Dienst (Entgeltgruppe 13 TVöD) zugeordnet ist. Der Fördernehmer hat nachzuweisen, dass die Personalstelle ausschließlich Tätigkeiten zur Durchführung der Optionen A (inklusive der Anpassung eines Verkehrsmodells in Arbeitsschritt (d), Stellenbesetzungszeitraum 2 Jahre) oder Option B (inklusive der Erstellung eines Verkehrsmodells in Arbeitsschritt (d), Stellenbesetzungszeitraum 4 Jahre) ausübt (siehe Fördergrundsätze).

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt mittels einer Zuwendung als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Förderquote für Sachkosten beträgt bis zu 75 %. Für Personalkosten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 78.600 Euro für die Neueinrichtung und ununterbrochene Besetzung der Stelle für jeweils 12 volle Monate zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung bei Option A wird im ersten von mindestens zwei Beschäftigungsjahren zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung bei Option B wird in den ersten beiden von mindestens vier Beschäftigungsjahren zur Verfügung gestellt.

Fristen

30.11.2022; Geltungsdauer bis 31.12.2026

Verwandte Suchbegriffe

nachhaltige Mobilität, Personalstellen