Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

§ 8 CO2 -Schattenpreis

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Was steckt hinter dem Paragrafen 8?

Mit der Fortschreibung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg von 2023 wurde der CO2-Schattenpreis für alle Baumaßnahmen betreffend Liegenschaften des Landes verpflichtend ab dem 1. Juni 2023 eingeführt. Das bedeutet, dass im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Neubauten oder Sanierungen ein rechnerischer Preis für jede über den Lebenszyklus der Maßnahme entstehende Tonne Kohlenstoffdioxid veranschlagt werden muss. Der Schattenpreis muss zusätzlich auch bei Beschaffungen durch das Land angewendet werden. Dieser Preis orientiert sich an den vom Umweltbundesamt ermittelten und empfohlenen Werten.

Da Emissionen von Kohlendioxid der Hauptverursacher des Klimawandels sind, sollten die dadurch verursachten Klimakosten grundsätzlich internalisiert (also den Verursachern angelastet) werden. Mit dem CO2-Schattenpreis wird diesen Klimakosten ein Preis pro Tonne CO2 gegeben. Dadurch werden klimafreundliche Produkte, Lösungen und Technologien gefördert.

Und warum sollten Kommunen jetzt handeln?

Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird in § 8 Absatz 6 explizit empfohlen, für die Planung von Baumaßnahmen sowie die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in eigener Zuständigkeit einen CO2 -Schattenpreis einzuführen. Die oben genannten Vorteile greifen ebenso auf kommunaler Ebene und Kommunen leisten so direkt einen Beitrag zur Klimaneutralität.

Fragen und Antworten

  • Warum heißt es CO2-Schattenpreis?

    Im CO2-Schattenpreis werden entgegengesetzt zu einem real existierenden „CO2-Preis“ nicht nur die aktuellen Kosten, sondern auch die zukünftige Entwicklung der Kosten eines Produkts berücksichtigt. Der CO2-Schattenpreis ist aktuell nur fiktiv - Anwendende müssen diesen fiktiven Preis für das Produkt nicht bezahlen, sondern nur in ihren Berechnungen berücksichtigen, um klimafreundlichen Produkte in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung realistischeren Kosten weniger klimafreundlicherer Lösungen gegenüber zu stellen.