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Dekarbonisierung in der Industrie

Mit dem Programm fördert der Bund Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Internet

Dekarbonisierung

Antragsteller

Unternehmen

Förderungen

FuE ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs-/Pilotanlagen, Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. Fokus:
1. Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
2. Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren
3. Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
4. Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
5. Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen
6. Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität
7. Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle.

Förderhöhe

– Industrielle Forschung: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen;
– Experimentelle Entwicklung: 45 % für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen, 25 % für große Unter-nehmen;
– Beihilfen für Durchführbarkeitsstudien: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen.

Fristen

Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und soll durch das Fördermodul 1 innerhalb der geplanten Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) planmäßig im April 2024 abgelöst werden. Über die neue Förderrichtlinie und Antragstellung informieren wir Sie zeitnah.