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E-Nutzfahrzeuge und E-Pkw: Land fördert Unternehmen und Privatpersonen

Person hält Ladekabel neben Fahrzeug vor Sonne

Unternehmen und Privatpersonen können die Förderungen in Baden-Württemberg beantragen und mit Förderprogrammen des Bundes kombinieren. (Foto: iStock)

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat zusätzliche Förderprogramme aufgelegt, um den Hochlauf der Elektromobilität anzukurbeln.

Unternehmen erhalten Zuschuss

Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, die auf klimaneutrale Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 umstellen wollen, oder dies kürzlich getan haben, können profitieren: Mit mit 4.000 bis 60.000 Euro unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten batterieelektrischen Nutzfahrzeugen. Die Förderung gilt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Zur Webseite des Verkehrsministeriums:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/e-nutzfahrzeuge

Privatpersonen mit PV-Anlage profitieren

Wer plant, mit der Solarenergie vom eigenen Dach das neue E-Auto zu laden, kann noch bis Ende 2023 von einer Förderung profitieren: Mit dem BW-e-Solar-Gutschein werden Fahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb mit 1.000 Euro sowie die zugehörige Wallbox mit 500 Euro gefördert – bei gleichzeitigem Betrieb einer PV-Anlage (Bestand oder Neuinstallation). Der Gutschein gilt, so lange Fördermittel vorhanden sind.

Zum Eintrag in der Förderdatenbank der KEA-BW:

https://www.kea-bw.de/foerderdatenbank/detail/bw-e-solar-gutschein-fuer-e-pkw