Ansprechstellen | KfW Bankengruppe |
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Antragsteller | Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände (Programm 201) |
Förderungen | Unter dem Titel „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ werden nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme im Quartier, in Maßnahmen zur Anreizsetzung für die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Investitionen in die Grüne Infrastruktur gefördert. Das Programm besteht aus vier Modulen: Modul A: Wärme- und Kälteversorgung Modul B: Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung Modul C: Klimafreundliche Mobilität Modul D: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur Kombination: Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen (tagesaktueller Zinssatz) bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen (Programm 201: ohne Höchstgrenze, Programm 202: max. 50 Mio. €) |
Voraussetzungen | - Die Einhaltung der gesetzlichen Standards beziehungsweise der anerkannten Regeln der Technik sind Voraussetzung für alle förderfähigen Maßnahmen. |
Fristen | keine Antragsfristen. Mindestlaufzeit 4 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, Abruffrist 12 Monate nach Zusage |
Verwandte Suchbegriffe | Wärmenetze, Wasserversorgung |