Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH |
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Antragsteller | alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt |
Förderungen | Umsetzungsorientierte, nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung und Verankerung. Gefördert wird |
Förderhöhe | nicht rückzahlbarer Zuschuss, i.d.R. für einen Zeitraum von max. drei Jahren; für Unternehmen Eigenanteil von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, für alle anderen Antragsteller (Außnahmen: öffentlich institutionell geförderte Forschungseinrichtungen |
Fristen | beendeter Themenaufruf "Ambitionssteigerung beim Klimaschutz im kommunalen Umfeld", Frist zum 30.06.2022 (Projektskizzen); Auswahl Q4 2022, Bewilligung ab Q3 2023 Geltungsdauer des Programms bis 30.06.2024 |
Verwandte Suchbegriffe | Informations- und Weiterbildungsangeboten, Checklisten, politische Entscheidungsträger |