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Weniger Treibhausgas-Ausstoß: Leitfaden zur klimaneutralen Kommunalverwaltung erschienen

2 Personen Diskutieren vor einer PV-Dachanlage

Foto: KEA-BW

Baden-Württemberg muss bis 2040 klimaneutral werden. Das gilt auch für die kommunalen Verwaltungen. Wie Städte, Gemeinden und Landkreise den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen in ihrem Dienstbetrieb systematisch verringern können, zeigt jetzt ein neuer Leitfaden. Er beschreibt, welche Schritte auf dem Weg erforderlich sind und gibt Handlungsempfehlungen, wie Kommunen am besten vorgehen sollten. Erarbeitet hat den Wegweiser das ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung), begleitet vom Landesumweltministerium, der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw). Auftraggeber war die KEA-BW.

Der kostenfreie Leitfaden ist Ende Mai 2022 erschienen und umfasst 34 Seiten.

Die Messlatte hängt hoch: Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vom Oktober 2021 hat sich das Land das ambitionierte Ziel gesetzt, den Südwesten bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu gestalten. Auch für Kommunalverwaltungen ist dieser Weg vorgezeichnet: Sie müssen sich in den nächsten 18 Jahren klimaneutral aufstellen.

Der erste Schritt in diesem Prozess ist eine Bestandsaufnahme. Welchen Energieverbrauch hat die Kommunalverwaltung an welchen Stellen? Was muss überhaupt in die Betrachtung einbezogen werden, was bleibt außen vor? Wo werden die Grenzen gezogen? Wie viel Treibhausgasreduktion will und soll man pro Jahr erreichen? Und wie strukturiert man das Vorgehen am besten?

CO2-Fußabdruck der Verwaltung bis 2040 auf Netto-Null setzen

„Klimaschutz kann in der Kommunalverwaltung an vielen Punkten ansetzen. Für einen nachhaltigen Erfolg ist jedoch ein systematisches Vorgehen unerlässlich“, erklärt Nadine Derber, die Leiterin des Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz der KEA-BW. „Zuerst braucht es einen vollständigen Überblick über die Energieverbräuche. Danach folgen die Aufstellung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen, um auf die Netto-Null zu kommen. Unser neuer Leitfaden soll den Verwaltungen auf dem Weg dahin neutrale und unabhängige Unterstützung bieten.“

Schritt eins: Bestandsaufnahme

Wann eine Kommunalverwaltung klimaneutral ist, beschreibt das deutsche Klimaschutzgesetz. Klimaneutralität ist für einzelne Regionen oder Sektoren dann erreicht, wenn die dort vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase bilanziell bei null liegen. Emissionsgutschriften durch Zukäufe aus anderen Regionen der Welt werden dabei nicht berücksichtigt.

Generell gilt: Die Kommunen sollen nur Daten der Kernverwaltung erheben. Dazu gehören insbesondere die eigenen Liegenschaften – etwa Kindergärten und Schulen sowie Stadt- oder Gemeindehallen – und die Beleuchtung von Straßen. Zentrale Infrastruktureinrichtungen in Form von Eigenbetrieben, etwa öffentliche Hallen- und Freibäder, Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Abwasser, müssen auch berücksichtigt werden. Außen vor bleiben Beteiligungen und Töchter, zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften, die eigene Bilanzen und Konzepte vorlegen sollten.

Schritt zwei: Energieverbrauch senken, Erneuerbare ausbauen

Im Anschluss an die Bestandsaufnahme müssen die Kommunalverwaltungen ihre direkten Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren massiv reduzieren. Bis zum Jahr 2040 dürfen nur noch wenige Restemissionen verbleiben, die aus Vorketten erneuerbarer Energieträger stammen. Der Endenergieverbrauch muss bis dahin halbiert, der Energiebedarf dann vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden.

Eine Schlüsselfunktion kommt den öffentlichen Liegenschaften zu. „Dort können die kommunalen Verantwortlichen zusammen mit den Nutzern und Hausmeistern bereits eine Verbrauchsreduzierung von zehn bis 20 Prozent erzielen“, sagt Nadine Derber von der KEA-BW. „Damit amortisiert sich die Stelle eine Energiemanagers bereits durch die eingesparten Energiekosten.“ Mehr ist durch die energetische Sanierung der Liegenschaften und die Umrüstung auf erneuerbare Energien möglich. Dabei gilt der Grundsatz, so viel Photovoltaik wie möglich auf die Dächer der kommunalen Liegenschaften zu bauen; mindestens ist jedoch ein Zielwert von einem Kilowatt installierter Photovoltaikleistung pro zehn Quadratmeter überbauter Fläche, bezogen auf alle Liegenschaften der Kommune, zu erreichen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine nachhaltige kommunale Beschaffung. Am Ende werden aber Restemissionen verbleiben, die man nicht vollständig vermeiden kann. Langfristig ist daher der Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre erforderlich. Diese Emissionsminderungen können Kommunen dann in ihrer Bilanz anrechnen.

Förderung für personelle Verstärkung

Um den Prozess erfolgreich managen zu können, sollte sich die Verwaltung gegebenenfalls personell verstärken. Energieteams haben sich bereits in vielen Kommunen bewährt. Ziel ist die Verbesserung der internen Kommunikation und Kooperation. Finanzielle Unterstützung dafür gibt es von Bund und Land. Auch dazu gibt der Leitfaden klimaneutrale Kommunalverwaltung Tipps.