Unsere Themen
- Kommunaler Klimaschutz
- Energiemanagement
- Contracting
- Wärmewende
- Zukunft Altbau
- Photovoltaik
- Nachhaltige Mobilität
Mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes ist jeder, der einen neuen offenen Parkplatz baut, mit der Einreichung des Bauantrages ab 1. Januar 2022, dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Ziel ist es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, für die Energiewende.
Photovoltaikanlagen über Parkplätzen erzeugen auf sowieso versiegelten Flächen zusätzlich umweltfreundliche Sonnenenergie. Ganz nebenbei spenden sie sogar Schatten für die darunter parkenden Autos.
Ergänzt werden kann die Anlage mit einer E-Auto-Ladestation, dann kann der Strom direkt vor Ort genutzt werden.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.
Zum KlimaschutzgesetzAlle für Kommunen relevante Paragraphen des Gesetzes im Überblick.
Zur ParagraphenübersichtNoch Fragen zum erweiterten Klimaschutzgesetz? Die meistgestellten beantworten wir Ihnen hier.
Für alle neuen Parkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen, für die ab dem 1.1.2022 ein Bauantrag gestellt wird.
Ja, Parkplätze unmittelbar entlang von Fahrbahnen öffentlicher Straßen, sind von der Pflicht ausgenommen. Außerdem können die unteren Baurechtsbehörden aus städtebaulichen Gründen Ausnahmen erteilen.
Die Details zu der PV-Pflicht werden über eine Rechtsverordnung des Umweltministeriums festgelegt, die bisher noch nicht veröffentlicht wurde.