Menü

Klimaschutzgesetz

§ 8 b  Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

Link zur Startseite

THEMEN

Was steckt hinter dem Paragraphen 8 b?

Mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes ist jeder, der einen neuen offenen Parkplatz baut, mit der Einreichung des Bauantrages ab 1. Januar 2022, dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Ziel ist es, mehr Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, für die Energiewende.

Und warum sollten Kommunen jetzt handeln?

Photovoltaikanlagen über Parkplätzen erzeugen auf sowieso versiegelten Flächen zusätzlich umweltfreundliche Sonnenenergie. Ganz nebenbei spenden sie sogar Schatten für die darunter parkenden Autos. 

Ergänzt werden kann die Anlage mit einer E-Auto-Ladestation, dann kann der Strom direkt vor Ort genutzt werden.

Fragen und Antworten

Noch Fragen zum erweiterten Klimaschutzgesetz? Die meistgestellten beantworten wir Ihnen hier.