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Regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung

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Regionale Beratung bei der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung spielt bei der Energiewende in Baden-Württemberg eine zentrale Rolle. Wir möchten die maßgeblichen Akteure in den Kommunen nach Kräften unterstützen und koordinieren dazu das Netzwerk ,,Regionale Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung‘‘ - ein Unterstützungsangebot des Landes für alle Kommunen im Land, die Wärmeplanung bereits betreiben oder planen, dies zu tun.

Egal, ob sie zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind oder freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen wollen, Ihre regionale Beratungsstelle hilft Ihnen weiter. Sie finden hier auch Informationen, wie sie diesen Plan angehen wollen, alleine oder im Konvoi (mehr Informationen zum Konvoi finden Sie hier).

 

Die regionalen Beratungsstellen stehen als unabhängige Organisationen direkt vor Ort den Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung sowie beim Aus- und Umbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung unterstützend zur Seite. Eine Aufgabe der regionalen Beratungsstellen ist es, ihre Aktivitäten sowohl in die kommunalen Fachämter als auch nach außen, u.a. an die Bürgerinnen und Bürger, zu tragen.

,,Der Fokus der Tätigkeiten soll auf den Informationstransport von der Landesebene in die Regionen, auf den Wissensaustausch zwischen den Kommunen und die Vernetzung der Akteure vor Ort gelegt werden.‘‘ (VwV Klimaschutz-Plus 2021 (2020), Ziffer 2.2.2.15.1)

Die geförderten Aktivitäten teilen sich in drei Bereiche auf:

  • a) Öffentlichkeitsarbeit:
    • Erarbeiten und Verbreiten von Informationen, Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger, sowie für Kommunen zu Wärmeplanung, Wärmenetzen und zu Realisierungs- und Finanzierungsoptionen von in Wärmeplänen vorgeschlagenen Maßnahmen
    • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Tagungen, Workshops auf kommunaler und/oder regionaler Ebene, auch zusammen mit den Kompetenzzentren Wärmewende und Contracting der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
    • Initiierung eines überregionalen Austauschs zur Verbreitung gelungener Beispiele der Wärmeplanung und daraus folgender Maßnahmen zur Umsetzung
    • Maßnahmen zur Motivation von Akteuren aus der Bevölkerung, Unternehmen und Politik
    • Proaktive Begleitung von konkreten Projekten zur Akzeptanzsteigerung für die Wärmeplanung und den Ausbau von Wärmenetzen
    • Austausch über Praxiserfahrungen
  • b) Aufbau sowie Etablierung regionaler Netzwerke und des landesweiten Netzwerks:

    ,,Ziel der Netzwerkarbeit ist, die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Partnerinnen und Partnern zu verbessern, interkommunale Planungsprojekte anzustoßen und Informationen über Probleme und deren Lösungen bei der Wärmeplanung auszutauschen, um insgesamt die Planungseffizienz und die Planungsergebnisse in der Region zu verbessern.‘‘ (VwV Klimaschutz-Plus 2021 (2020), Ziffer 2.2.2.15.1)

    Weitere Aufgaben des Netzwerks sind:

    • Weitergabe von Informationen bezüglich landesweiter Maßgaben und Instrumente an die am Netzwerk beteiligten Akteursgruppen
    • Entsendung von Vertretern zu landesweiten Veranstaltungen
    • Koordinierte und abgestimmte Rückmeldung zu landesweiten Planungsdokumenten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung derselben
  • c) Fachlich-konzeptionell:
    • Hilfestellung für Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln und zu Finanzierungsmöglichkeiten für die kommunale Wärmeplanung sowie zum (Aus)bau von Wärmenetzen
    • Initiierung gemeindeübergreifender Wärmeplanungen insbesondere, um gemeindeübergreifende Potenziale der Erneuerbaren Energien zu erfassen
    • Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Wärmeversorgung (sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen)

 

Alle Details können Sie der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2021 (VwV Klimaschutz-Plus 2021), welche am 21. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, sowie der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2021 vom 10. Mai 2021 entnehmen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus finden Sie hier.