Leitfädern zur kommunalen Wärmeplanung
Durch Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind bundesweit alle Kommunen dazu verpflichtet eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Leitfaden zur Durchführung von Kommunalen Wärmeplanungen nach Wärmeplanungsgesetz erstellen lassen. Dieser wird gemeinsam mit einem Technikkatalog durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende Halle bereitgestellt.
Für Wärmeplanungen in Baden-Württemberg, die noch nach dem bestehenden KlimaG BW vorgenommen werden, sollte der Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der KEA-BW und angewandt werden.
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Bei Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung hilft Ihnen Dorothea Riecken gerne weiter.