Energieberatung im Mittelstand
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler |
Förderungen | Gefördert wird die Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen im Sinne von Energieaudits gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie. Beratungsziele sind, Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen. Ansatzpunkte für eine Energieberatung sind die Bereiche Gebäude und Anlagen wie auch das Nutzerverhalten; die Maßnahmenvorschläge sollten sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren. Sofern die Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, soll hierauf besonders hingewiesen und gegebenenfalls ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden; dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme. |
Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der Beratungskosten |
Fristen | keine Fristen (Gelungsdauer bis 31.12.2022) |