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Energieberatung im Mittelstand

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

Energieberatung im Mittelstand

Antragsteller

Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler

Förderungen

Gefördert wird die Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungen im Sinne von Energieaudits gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie. Beratungsziele sind, Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen. Ansatzpunkte für eine Energieberatung sind die Bereiche Gebäude und Anlagen wie auch das Nutzerverhalten; die Maßnahmenvorschläge sollten sich am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren. Sofern die Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, soll hierauf besonders hingewiesen und gegebenenfalls ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden; dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Förderhöhe

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der Beratungskosten
1) bei jährlichen Energiekosten bis 10.000 Euro max. 1.200 Euro
2) bei jährlichen Energiekosren über 10.000 Euro max. 6.000 Euro

Fristen

keine Fristen (Gelungsdauer bis 31.12.2022)