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Dekarbonisierung in der Industrie

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU), Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

Internet

Dekarbonisierung

Antragsteller

Unternehmen

Förderungen

FuE ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs-/Pilotanlagen, Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. Fokus:
1. Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
2. Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren
3. Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
4. Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
5. Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen
6. Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität
7. Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle.

Förderhöhe

– Industrielle Forschung: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen;
– Experimentelle Entwicklung: 45 % für kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen, 25 % für große Unter-nehmen;
– Beihilfen für Durchführbarkeitsstudien: 70 % für kleine Unternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen, 50 % für große Unternehmen.

Fristen

Frist 30.06.2024 (maximal 31.12.2030, bei entsprechender AGVO-Verlängerung)