Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ) |
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Antragsteller | Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; Verbünde von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften und Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt. |
Förderungen | Gefördert werden investive Modellprojekte von Kommunen und im kommunalen Umfeld, die eine direkte, weitreichende Treibhausgasminderung und einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, besonders aus den Bereichen |
Förderhöhe | Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 80 % (100 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. €; im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2022 gelten um 10 Prozent erhöhte Förderquoten (oben bereits berücksichtigt). |
Fristen | Projektskizzen können jeweils vom 1.03 bis 30.04 sowie vom 1.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden (Geltungsdauer: 31.12.2022) |