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Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Jülich (PtJ)

Internet

Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Antragsteller

Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; Verbünde von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften und Hochschulen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Förderungen

Gefördert werden investive Modellprojekte von Kommunen und im kommunalen Umfeld, die eine direkte, weitreichende Treibhausgasminderung und einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten, besonders aus den Bereichen
1. Abfallentsorgung,
2. Abwasserbeseitigung,
3. Energie- und Ressourceneffizienz,
4. Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr sowie
5. Smart-City.

Förderhöhe

Nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von max. 80 % (100 % für finanzschwache Kommunen) und von 200.000 € bis 10,0 Mio. €; im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2022 gelten um 10 Prozent erhöhte Förderquoten (oben bereits berücksichtigt).

Fristen

Projektskizzen können jeweils vom 1.03 bis 30.04 sowie vom 1.09 bis 31.10 eines Jahres eingereicht werden (Geltungsdauer: 31.12.2022)