Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig (inkl. Schulen, Kitas) sind. |
Förderungen | Gefördert werden strategische Beratungsleistungen, die Erstellung umfassender Konzepte, investive Maßnahmen sowie Informationskampagnen und Bildungsangebote zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen. Die Förderung umfasst die folgenden drei Förderschwerpunkte: |
Förderhöhe | für Kommunen 80 bis 90 %; bis 30. Juni 2021 Förderquoten bis 100 % für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Vereinigungen |
Fristen | derzeit kein offener Aufruf; Laufzeit bis 1.07.2023 Hinweis: Sammelanträge eines Trägers für mehrere Einrichtungen oder/und mehrere Förderschwerpunkte sind möglich. |