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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)

Internet

Klimaanpassung

Antragsteller

Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig (inkl. Schulen, Kitas) sind.

Förderungen

Gefördert werden strategische Beratungsleistungen, die Erstellung umfassender Konzepte, investive Maßnahmen sowie Informationskampagnen und Bildungsangebote zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen. Die Förderung umfasst die folgenden drei Förderschwerpunkte:
1. Beratung und Konzepte
2. Investive Maßnahmen
3. Kampagnen und Weiterbildung

Förderhöhe

für Kommunen 80 bis 90 %; bis 30. Juni 2021 Förderquoten bis 100 % für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Vereinigungen

Fristen

derzeit kein offener Aufruf; Laufzeit bis 1.07.2023

Hinweis: Sammelanträge eines Trägers für mehrere Einrichtungen oder/und mehrere Förderschwerpunkte sind möglich.