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Netzdienliche PV-Batteriespeicher

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

PV-Speicher

Antragsteller

natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen)

Förderungen

Stationäre, netzdienliche Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage. Bonus für die zusätzliche Errichtung von Ladepunkten für E-Fahrzeuge.

Förderhöhe

max. 30 %; bis 30 kWp: 200 €/kWh, max. 5.000 €;
über 30 kWp: 300 €/kWh, max. 45.000 €; zzgl. Bonus für PV-Anlagen über 100 kWp sowie einmaliger Bonus von 500 € für Einrichtung eines netzdienlichen Ladepunkts für E-Fahrzeuge

Fristen

 1.04.2021 bis 31.12.2022
Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel erschöpft. Es können deshalb keine neuen Anträge mehr gestellt werden.