Link zur Startseite

Technische und ökologische Modernisierung der kleinen Wasserkraft

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), untere Wasserbehörden

Internet

Kleine-Wasserkraft

Antragsteller 

Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßige Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken, KMU

Förderungen

Anlagen zwischen 100 und 1.000 kW
1. Technische Modernisierung von im Betrieb befindlichen Anlagen 
2. Revitalisierung von bestehenden, momentan nicht im Betrieb befindlichen Anlagen oder Querbauwerken
3. Anlagen zur Erschließung ökologisch verträglicher Potenziale 

Förderhöhe

min. 10.000 €, bis zu 200.000 €, max. 40 %

Fristen

Stichtage am 31.03 und 31.10 eines Jahres