Betriebliches und behördliches Mobilitätsmanagement
Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) |
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Antragsteller | Kommunale Behörden, Landesbehörden und Landesbeteiligungen in Landesbesitz, Unternehmen; Voraussetzung ist jeweils ein Standort in Städten und Gemeinden mit Überschreitung des Grenzwertes von 40 μg/m³ Stickstoffdioxid. |
Förderungen | Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten, inkl. Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäuden und Fahrzeugen. |
Förderhöhe | i. d. R. max. 50 % für kommunale Behörden sowie für Unternehmen und max. 70 % für Landeseinrichtungen; für Studien, Expertisen und Gutachten bis zu 70 % bzw. 80 % |
Fristen | 19.11.2021 (Geltungsdauer bis 31.12.2021) |