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Förderrichtlinie Elektromobilität

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Projektträger Jülich (PtJ)

Internet

Förderrichtlinie Elektromobilität

Antragsteller

Kommunen, kommunale Zweckverbände, Unternehmen und sonstige kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen

Förderungen

1. Kommunale Elektromobilitätskonzepte
2. Fahrzeugbeschaffung (Elektrofahrzeuge einschließlich von Sonder- und Einsatzfahrzeugen) und Ladeinfrastruktur (im Zusammenhang mit den nach dieser Richtlinie beantragten Fahrzeugen)
3. Forschung und Entwicklung

Förderhöhe

abhängig von Art des Vorhabens:
1. für kommunale Antragsteller bis 80 %, für Unternehmen je nach Größe nur 50 %; förderfähige Ausgaben bei maximal 100.000 Euro netto
2. für kommunale Antragsteller bis zu 90 % der Investitionsmehrkosten; bei Unternehmen abhängig von Größe zwischen 40 % und 60 %; max. 2 Mio. Euro pro Vorhaben und Antragsteller
3. maximaler Fördersatz abhängig von Beihilferecht und Art des Antragstellers. Für Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen bis zu 80 %.

Fristen

aktueller Aufruf für 3., Frist am 30.09.2021