Unsere Themen
- Kommunaler Klimaschutz
- Energiemanagement
- Contracting
- Wärmewende
- Zukunft Altbau
- Photovoltaik
- Nachhaltige Mobilität
Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) |
Internet | |
Antragsteller | Juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können. |
Förderungen | Gefördert wird die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen). |
Förderhöhe | max. 40 % und bis zu 2.500 € pro Ladepunkt, bis zu 100 Ladepunkte |
Fristen | keine Fristen; der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach Bestellung und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur eingereicht werden. |