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Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen

Ansprechstellen

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), KfW Bankengruppe

Internet

Ladestationen

Antragsteller

Kommunen und Unternehmen

Förderungen

Erwerb oder Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestationen bis 22 Kilowatt inklusive Netzanschluss. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Förderhöhe

Zuschüsse bis 70 % und bis zu 900 € pro Ladepunkt; nicht kumulierbar. Bei Kommunen muss die Höhe des beantragten Zuschusses mindestens 9.000 € betragen. Unternehmen werden mit maximal 45.000 € pro Standort gefördert.

Fristen

keine Fristen, Geltungsdauer bis 31.12.2022