Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Ansprechstellen | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) |
Internet | |
Antragsteller | Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen |
Förderungen | 1. Normalladepunkte bis 22 kW Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung von Ladepunkten als auch die Modernisierung (Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung) bestehender Stationen. Voraussetzung: Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. |
Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten; pro Ladepunkt |
Fristen | Aufruf für neue Ladepunkte: 31.08.2021 bis 18.01.2022 |