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Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz-Plus - Teil 2

Antragsteller

abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zweckverbände, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden

Förderungen

1. Teilnahme am European Energy Award (oder vergleichbar)
2. CO2-Bilanzierung
3. Energiemanagement (EM)
4. Qualitätsnetzwerk Bauen
5. Energieeffizienztische für Unternehmen
6. BHKW-Begleit-Beratungen
7. Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen
8. Informationsvermittlung für kommunale Mandatsträger
9. Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz
10. Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen
11. Erstberatung zur Abwärmenutzung

Kumulierungsverbot: Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Lan-des Baden-Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden. (Ausnahmen siehe VwV)

Förderhöhe

abhängig von Art des Vorhabens; häufig 50 %

zu 6. BHKW-Begleit-Beratungen:
- 50 % des Tagessatzes des externen Beraters
- für die ersten 12 Monate bis zu 4 Arbeitstage mit maximal 600 €/Arbeitstag
- nach tatsächlicher Inbetriebnahme: innerhalb der folgenden 12 Monate bis zu 4 weitere Arbeitstage mit maximal 600€/Arbeitstag

Voraussetzungen

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides ohne ausdrückliche Zustimmung der Bewilligungsstelle („Unbedenklichkeitsbescheinigung“) mit der Maßnahme begonnen worden ist!

zu 6. BHKW-Begleit-Beratungen:
- ist objektbezogen durchzuführen, d. h. keine allgemeine Beratung sondern für eine konkrete BHKW-Anlage.
- muss anbieter-beziehungsweise herstellerunab-hängig sein.
- sollte innerhalb von zwölf Monatennach Zugang des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.
Kann um 12 Monate ab tatsächlicher Inbetriebnahme des BHKW verlängert werden.
- muss eine fundierte Begründung für den geplanten BHKW-Einsatz mit Variantenvergleich inklusive Volllaststundenzahl, Wärme-/Strommengen und Eigenstromanteil umfassen
- Der BHKW-Begleiter muss unabhängig von Produkt-und Firmeninteressen beraten.

Fristen

Antrag ist zu stellen bis 30.11.2022

Auswertungen der Programmrunden

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