Klimaschutz-Plus: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil 2)
Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | abhängig von Art der Maßnahme, ggf. antragsberechtigt können sein: Kommunen; kommunale Zweckverbände, Stiftungen und Unternehmen (nicht mehr für 3); KMU; große Unternehmen (nur für 11.); Träger von Krankenhäusern, Rehabilationseinrichtungen, stationären Einrichtungen und Studentenwohnheimen; Körperschaften des öffentlichen Rechts; Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen; Vereine; natürliche Personen; für 6. auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft und WEG sowie natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden |
Förderungen | 1. Teilnahme am European Energy Award (oder vergleichbar) Kumulierungsverbot: Andere Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und des Lan-des Baden-Württemberg dürfen nicht in Anspruch genommen werden. (Ausnahmen siehe VwV) |
Förderhöhe | abhängig von Art des Vorhabens; häufig 50 % zu 6. BHKW-Begleit-Beratungen: |
Voraussetzungen | Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor dem Zugang des Zuwendungsbescheides ohne ausdrückliche Zustimmung der Bewilligungsstelle („Unbedenklichkeitsbescheinigung“) mit der Maßnahme begonnen worden ist! zu 6. BHKW-Begleit-Beratungen: |
Fristen | Antrag ist zu stellen bis 30.11.2022 |
Auswertungen der Programmrunden | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003 |