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Wohnen mit Zukunft

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Wohnen mit Zukunft

Antragsteller

natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften als Nutzer und Eigentümer oder Erwerber einer Wohnimmobilie

Förderungen

Gefördert werden Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien für Neubauten und bei Sanierungen:
1. Solarthermische Anlagen
2. Effiziente Wärmepumpen
3. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
4. Biomasseheizungen
5. Holzvergaser-Zentralheizungen
6. Gas- und Ölbrennwertkessel (als Spitzenlast)

Die Kombination eines Darlehens aus dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ ist mit anderen Programmen von Bund und Land ist möglich.

Förderhöhe

Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 € und Laufzeiten von bis zu 30 Jahren; 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre

Voraussetzungen

- privates Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten
- eine der Wohneinheiten muss der Antragsteller selbst nutzen
- das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen
- beim Einbau der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen
- die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden
- eine Energieberatung sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung wird empfohlen
- zu KWK: Wärmegeführte KWK-Anlage zur Wärmeversorgung

Fristen

keine Fristen