Wohnen mit Zukunft
Ansprechstellen | L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften als Nutzer und Eigentümer oder Erwerber einer Wohnimmobilie |
Förderungen | Gefördert werden Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien für Neubauten und bei Sanierungen: Die Kombination eines Darlehens aus dem Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ ist mit anderen Programmen von Bund und Land ist möglich. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 € und Laufzeiten von bis zu 30 Jahren; 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre |
Voraussetzungen | - privates Wohngebäude mit bis zu 3 Wohneinheiten |
Fristen | keine Fristen |