Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe |
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Antragsteller | Natürliche Personen als Eigentümer/ Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften |
Förderungen | Energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde; KfW-Effizienzhaus als auch Einzelmaßnahmen (unter anderem Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme) Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln: Alternativ: Kreditförderung im Produkt Energieeffizient Sanieren (Produktnummern 151/152) |
Förderhöhe | Geförderte Kosten je Wohneinheit bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen, Investitionszuschuss abhängig von Maßnahme und künftiger Energieeffizienz bis zu maximal 120.000 Euro |
Voraussetzungen | - Einbindung eines anerkannten Experten für Energieeffizienz, wirtschaftlich unabhängige Beauftragung |
Fristen | 30.06.2021 |