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Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss (430)

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 430

Antragsteller

Natürliche Personen als Eigentümer/ Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderungen

Energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde; KfW-Effizienzhaus als auch Einzelmaßnahmen (unter anderem Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme) 

Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln:
Altersgerecht Umbauen
Kredit (159) oder Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss (455)

Alternativ: Kreditförderung im Produkt Energieeffizient Sanieren (Produktnummern 151/152)

Förderhöhe

Geförderte Kosten je Wohneinheit bis zu 48.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen, Investitionszuschuss abhängig von Maßnahme und künftiger Energieeffizienz bis zu maximal 120.000 Euro

Voraussetzungen

- Ein­bindung eines anerkannten Experten für Energieeffizienz, wirtschaftlich unabhängige Beauftragung
- Bauantrag (alternativ Bauanzeige) wurde vor dem 01.02.2002 gestellt
- bestehende Wohngebäude nach § 2 EnEV, die nach ihrerer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen
- für die Sanierung gelten technische Mindestanforderungen (siehe Dokumente Anlage - Technische Mindest­anforderungen und Infoblatt - Liste der Technischen FAQ)
- Sanierung ist durch ein Fachunternehmen auszuführen

Fristen

30.06.2021