Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
Internet | |
Antragsteller | Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie innovative und umfassende BMM-Konzepte umsetzen wollen oder im Rahmen eines Verbundprojekts maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausdrücklich gewünscht. Verbundvorhaben zwischen mehreren Antragsberechtigten sind nur im Schwerpunkt Innovationsförderung möglich. |
Förderungen | Modul 2 - Initialförderung: Förderung von standortspezifischen BMM-Konzepten durch Berater:innen eines vorausgewählten Erstberater:innen-Pools, Bearbeitung auf Grundlage von standardisierten Beratungsleistungen Modul 3 - Innovationsförderung: Umsetzung von innovativen Konzepten für die Weiterentwicklung des konventionellen betrieblichen Mobilitätsmanagements |
Förderhöhe | Modul 2 - Initialförderung: Zuschuss für die Beratung maximal 5.000 Euro Modul 3 - Innovationsförderung: Anteilfinanzierung, auf Höchstbetrag begrenzt; Bagatellgrenze bei 200.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Fristen | Modul 2 - Initialförderung: Förderanträge ab 15. Mai 2023 bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 Modul 3 - Innovationsförderung: Projektskizzen konnten bis 31. August 2023 eingereicht werden Antragsstellung von KMU über das Förderportal des Bundes easy-Online. Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim BALM über das eService-Portal einzureichen. |
Verwandte Suchbegriffe | Fuhrparkmanagement, Fahrzeugflotte, Dienstwagen, Pendelverkehr, Arbeitswege |