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Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

BAFA Energieberatung Wohngebäude

Antragsteller

Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter

Förderungen

Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude beinhalten:
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus (systemische Sanierung) oder
- energetische Sanierung durch aufeinander abgestimmte schrittweise Maßnahmen

Hinweis: Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.

Förderhöhe

Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten:
- Max. 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- Max. 1.700 € für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten
- Einmalig bis zu 500 € Zuwendung pro Beratung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen

Fristen

keine Fristen (Geltungsdauer: 1.07.2023 bis 31.12.2026)