Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter |
Förderungen | Beratungen, die ein energetisches Sanierungskonzept in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Wohngebäude beinhalten: Hinweis: Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. |
Förderhöhe | Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten: |
Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer: 1.07.2023 bis 31.12.2026) |