BW-e-Pflegefahrzeuge

Pflege- und Sozialdienste, die ihre Fahrzeugflotte elektrifizieren möchten, erhalten Unterstützung vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.

AnsprechstellenMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank
InternetBW-e-Pflegefahrzeuge
AntragstellerZugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen (nach § 72 SGB XI; Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag mit Pflegekassen) in Baden-Württemberg.
Förderungen

Es wird der Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwägen gefördert (Batterie und/oder Brennstoffzellen). Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.

Pro Zuwendungsempfänger können in 3 Jahren max. 30 Fahrzeuge gefördert werden. Die Fahrzeuglänge darf 4,1 Meter nicht überschreiten (Nachweis per Eigenerklärung).

FörderhöheFörderung in Höhe von maximal 7.000 Euro, jedoch maximal bis zur Höhe der Mehrkosten des Fahrzeugs (zuwendungsfähigen Ausgaben).
FristenDie Förderung für Pflege-Fahrzeuge trifft am 06.05.2024 in Kraft und am 31.10.2026 außer
Kraft (siehe Fördergrundsätze, Nr.12). Eine vorzeitige Beendigung, Aussetzung oder Überarbeitung der Fördergrundsätze wird auf der Förderseite der L-Bank bekanntgegeben.
Verwandte SuchbegriffeKleinwagen, Dienstwagen, Flottenelektrifizierung, Mobilitätsmanagement, Elektro-Pkw, E-Mobilität, Elektromobilität