Link zur Startseite

Charge@BW: Öffentliche Ladeinfrastruktur und Elektro-Vorinstallation in WEGs

Das Förderprogramm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

Charge@BW

Antragsteller

Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften 

Förderungen

1. Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg

2. optional darf die Hälfte (50 Prozent) der öffentlich geförderten Ladepunkte exklusiv für das Laden von E-Carsharing-Fahrzeugen und E-Taxis reserviert werden

3. vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg

Förderhöhe

Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt

Fristen

Antragstellung bis 30. Juni 2024

verwandte Suchbegriffe

Ladeinfrastruktur, Elektromobilität, E-Mobilität, Elektroantrieb, Elektrofahrzeuge, Netzanschluss, Elektroinstallation, Leasing, Miete, Contracting, Charge, WEGs, CarSharing, Car-Sharing