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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt ländlich geprägte Gemeinden bei der integrierten Strukturentwicklung und beim klimafreundlichen Bauen. In der Förderlinie "Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)" sind Klimaschutz und Klimaresilienz zentral.

Ansprechstellen

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), Regierungspräsidien

Internet

ELR

Antragsteller

Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. Ein Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Bereich fallenden Einzelprojekte.

Förderungen

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung im Ländlichen Raum.

1. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.

2. „Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)":

Bei einer Bewerbung sind von den Gemeinden die drei Handlungsfelder "flächensparende Siedlungsentwicklung", "demografische Entwicklung", und "Schutz von Natur und Landschaft", insbesondere im Sinne von kommunalem Klimaschutz und Klimaresilienz, intensiv zu bearbieten.

Soweit Bewerbungen besonders modellhafte Ansätze/Projekte in den Themenfelder Klimaschutz/-resilienz (z.B. Schwammstadtmodelle, Verschattungen, Hitzevorkehrungen, Projekte zur Entsiegelung/ Flächensparen) aufweisen, die übertragbare Erkenntnisse für das ELR und andere vergleichbaren Gemeinden erwarten lassen, kann mit der Antragstellung eine erhöhte modellhafte Förderung beantragt und gewährt werden.

Förderhöhe

1. Ausschreibung 2024

a. Innenentwicklung/Wohnen: bis 35 %, max. 200.000 €
b. Grundversorgung: bis 35 %, max. 200.000 €
c. Arbeiten: bis 20 %, max. 250.000 €
d. Gemeinschaftseinrichtungen: bis 55 %, max. 1 Mio. €

Förderzuschlag bei CO2-Speicherung: Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können
Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden! Der CO2-Zuschlag ist bei den oben genannten Höchstsätzen und -beträgen bereits berücksichtigt.

2. MOGENA: Der Fördersatz richtet sich nach der Modellhaftigkeit der Maßnahme.

Fristen

1. Ausschreibung 2024 ab 26. Mai 2023. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 konnten Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

2. MOGENA: In einem landesweiten Wettbewerbsverfahren werden alle Anträge, die bis Ende Mai eines Jahres bei den Regierungspräsidien eingegangen sind, bis September durch das MLR entschieden.