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Förderinitiative Fußverkehr

Der Bund fördert den Fußverkehr als klimafreundlichste und notwendige Verkehrsart in intermodalen Verkehrsketten.

Ansprechstellen

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)  

Internet

Förderinitiative des Fußverkehr

Antragsteller

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. 

Förderungen

Gefördert werden sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen des Fußverkehrs, u. a.:

1. Umgestaltung und Verkehrsberuhigung des Straßenraums

2. Auf- und Ausbau von intermodalen Netzwerkstrukturen

3. Maßnahmen zur Verknüpfung von Fußverkehr und ÖPV / SPV

4. Fußgängerfreundliche Querungsanlagen

5. Lückenschluss im Fußwegenetz

6. Planungs- und Forschungsgrundlagen für spätere investive Vorhaben

7. Handlungsleitfäden

Förderhöhe

Die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Bund legt die Finanzierungsart sowie die Höhe des Finanzierungsteils fest, nachdem der Antrag geprüft wurde. 

Fristen

Anträge für die Förderung können jederzeit an das BALM gerichtet werden unter Fussverkehr@balm.bund.de.