Ansprechstelle | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), DLR Projektträger |
Internet | Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind neben Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen, Studentenwerke, Kommunen, kommunale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände. |
Förderungen | Gefördert werden regionale Verbundprojekte, in denen Hochschulen zusammen mit mindestens zwei weiteren Partnern aus ihrer Stadt oder Region – idealerweise auch mit der Kommune – konkrete Innovationen erforschen, erproben und in die Anwendung bringen. Themenfelder können unter anderem sein:
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Förderhöhe | Es gibt keine fest definierte Obergrenze für die Fördersumme. Als grober Orientierungsrahmen für Forschungsverbünde ist ein Fördervolumen von 1 bis 1,5 Mio. Euro. Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:
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Fristen | Förderbekanntmachung vom 20.08.2025: Projektskizzen können bis zum 17.11.2025 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden (zweistufiges Verfahren). (Geltungsdauer: max. 30.06.2032) |