Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen

Als Teil der Initiative "Nachhaltigkeit in der Wissenschaft" und "Stadt-Land-Zukunft" unterstützt das Bundesforschungsministerium Verbünde bestehend aus Hochschulen und weiteren Partnern in Ihrer Stadt bzw. Region bei der Erforschung passfähiger Innovationen für Klimaneutralität, Ressourcenschonung und Lebensqualität.

AnsprechstelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), DLR Projektträger
InternetHochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen
AntragstellerAntragsberechtigt sind neben Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen, Studentenwerke, Kommunen, kommunale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände. 
Förderungen

Gefördert werden regionale Verbundprojekte, in denen Hochschulen zusammen mit mindestens zwei weiteren Partnern aus ihrer Stadt oder Region – idealerweise auch mit der Kommune – konkrete Innovationen erforschen, erproben und in die Anwendung bringen. Themenfelder können unter anderem sein:

  • klimafreundliche und vernetzte Mobilität
  • Suffizienz durch optimierte Flächen- und Gebäudenutzung
  • bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum
  • regionale Nachhaltigkeitsinnovationen, Ausgründungen und soziales Unternehmertum
  • blau-grüne Infrastrukturen für Klimaanpassung und Biodiversität.
Förderhöhe

Es gibt keine fest definierte Obergrenze für die Fördersumme. Als grober Orientierungsrahmen für Forschungsverbünde ist ein Fördervolumen von 1 bis 1,5 Mio. Euro.

Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf folgende Sätze nicht überschreiten:

  • 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe a AGVO);
  • 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe b AGVO);
  • 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung (Artikel 25 Absatz 5 Buchstabe c AGVO).
FristenFörderbekanntmachung vom 20.08.2025: Projektskizzen können bis zum 17.11.2025 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden (zweistufiges Verfahren). (Geltungsdauer: max. 30.06.2032)