Holz Innovativ Programm

Förderung bis zu 100% für innovative Holzbaulösungen in modellhaften Bauvorhaben

AnsprechstellenMinisterium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Europäische Kommission, Clusterinitiative Forst und Holz
Internet

Innovation im Holzbau

Förderaufruf als pdf

Antragsberechtigte

natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften

juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Förderungen

Gefördert werden innovative Holzbaulösungen in modellhaften Bauvorhaben. Gefördert werden modellhafte Bauvorhaben mit Holz oder Holzhybridlösungen (vgl. Nummer 4 Buchstabe b HIPVwV) zur Demonstration der innovativen Holzverwendung in Bauvorhaben, die eine besondere Strahlkraft und Wirkung auf die Bauwende und den Klimaschutz entfalten. Dies umfasst insbesondere Bauaufgaben wie Bauen im Bestand, Aufstockung und Verdichtung. Ebenso können Lösungen gefördert werden, die die Rezyklierbarkeit der verwendeten Materialien und das Bauen mit Laubholz vorbildlich umsetzen.

Aus der VwV Holzinnovationsprogramm (HIPVwV)

4. Zuwendungsfähig sind auf Basis einer kreislauforientierten holzbasierten Bioökonomie unter Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes durchgeführte

  • a) Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung
  • b) modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung in Bauvorhaben, insbesondere Bauen im Bestand, Aufstockung und Verdichtung sowie das Bauen mit Laubholz, und
  • c) weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung.

Voraussetzungen (aus dem Förderaufruf):

  • Das Bauvorhaben wurde noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu einem regionalen Klimaschutzkonzept und/oder dem des Landes (IEKK) leisten.
  • Die Querschnittsziele „Nachhaltige Entwicklung“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „Gleichstellung von Männern und Frauen“ sind zu berücksichtigen. Beim Querschnittsziel „Nachhaltige Entwicklung“ wird eine positive Gesamtwirkung verlangt, in Bezug auf die beiden anderen Querschnittsziele muss sich das jeweilige Projekt bzw. die Maßnahme zumindest neutral verhalten.
  • Die nationalen und unionsrechtlichen Regelungen bezüglich der Auftragsvergabe sind eingehalten.

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Zuwendungsfähig sind die eindeutig zuordenbaren und zweckentsprechend verwendeten Ausgaben der Baukostengruppe 700 nach DIN 276:2018-12.

Förderhöhe

Aus dem Förderaufruf, für Maßnahmen der Nummer 4 Buchstabe b

  • beihilfefrei: bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Beihilferelevant:  maximal die nach Artikel 25 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 mögliche Förderhöchstintensität der Kategorie »Experimentelle Entwicklung« (vergleiche Tabelle in der Anlage).
  • Die Förderung je Einzelprojekt ist auf maximal 400.000 Euro, für Einzelprojekte von herausragender Bedeutung auf maximal 1 Million Euro begrenzt
FristenDamit die Vorhabenskizzen durch die Jury beraten werden können, sind diese bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September oder 31. Dezember eines Jahres einzureichen. Fristgerecht zum jeweiligen Stichtag vorliegende Vorhabenskizzen werden gemeinsam in einer Sitzung beraten.
Verwandte SuchbegriffeGebäude, Sanierung, Niedrigenergie, Nullenergie, Suffizienz, Bioökonomie