Investitionsprogramm Ganztagesausbau

Förderung für kommunalen Infrastrukturausbau und Verpflegungseinrichtungen von Ganztagsbetreuung (70%)

AnsprechstellenBaden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM)
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Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Verwaltungsvorschrift

AntragstellendeKommunen und Träger (kommunale und freie)
Förderungen

 Förderfähig sind (aus 3.2 der VwV, gekürzt)

a) Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (vor Baubeginn) zur Vorbereitung und Planung, Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen für zum Beispiel Strom, Gas, Wasser und Fernwärme, Ankauf von Grundstücken, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit der konkreten Investitionsmaßnahme nach Nummer 3.2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa stehen

b) Die nachfolgenden Kosten sind förderfähig, soweit sie der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen und soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze erstmalig oder zusätzlich neu geschaffen oder dadurch Plätze erhalten werden, die ohne Erhaltungsmaßnahme wegfallen würden oder Plätze von der Schaffung oder dem Erhalt räumlicher Kapazitäten dergestalt profitieren, dass eine qualitative Verbesserung bestehender Plätze im Sinne einer zeitgemäßen und räumlich ausreichenden Ganztagsbetreuung ermöglicht wird soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit der konkreten Investitionsmaßnahme stehen

aa) Baumaßnahmen

  • Neubau-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken
  • Sanierungsmaßnahmen einschließlich der energetischen Sanierung,
  • investive Begleit- und Folgemaßnahmen (Planungsprozesse, Architekten- und Gutachterleistungen für das Verfahren zur Baugenehmigung, Entwässerungsplanung, Grundrisszeichnung, statische Berechnung, Nutzflächen- und Kubaturberechnung, Wärmeschutznachweis, Angaben über Abstandsflächen, Nachweis über Versorgungs- und Entsorgungsanlagen)

bb) Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich damit zusammenhängende investive Begleit- und Folgemaßnahmen, soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit der Ausstattungsinvestition stehen, insbesondere - Mobiliar, - Spiel- und Sportgeräte

FörderhöheNicht rückzahlbarer Zuschuss von 70% der förderfähigen Kosten
Fristen

Rückwirkende Förderung wenn sie ab dem 12. Oktober 2021 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht, aber bis zum 31. August 2029 abgeschlossen sind.

Keine Fristen, Inkrafttreten: 07. Mai 2025, Ablauf: 31. Dezember 2030