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KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen

Die Förderinitiative unterstützt Projekte, die ihr digitales Know-how und ihre Kreativität nutzen, um ökologische Herausforderungen zu bewältigen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG), Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz

Internet

KI-Leuchttürme

Antragsteller

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften) sowie Unternehmen.

Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben möglich. Verbundvorhaben sollten einen Umfang von vier Verbundpartner*innen in der Regel nicht überschreiten, um eine enge, effektiv aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit zu gewährleisten. Neben den Verbundpartner*innen können sich Unternehmen, Verbände, Vereine, Kommunen oder andere Organisationen, die keine Fördermittel beantragen, als sogenannte assoziierte Partner*innen einbringen.

Förderungen

Gefördert werden KI-Anwendungen, die den Nutzen von KI-Innovationen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz als konkrete und übertragbare Beispiele aufzeigen. Das umfasst Projekte, die eine Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen durch den Schutz von Ökosystemen verfolgen, Biodiversität erfassen, schützen bzw. fördern und Beiträge zur Klimawandelanpassung leisten. Als Leuchttürme sollen diese Projekte beispielgebend sein für eine umwelt- und klimagerechte Digitalisierung.

Förderhöhe

Die Projekte können mit maximal 3 Mio. Euro je Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, gefördert werden. Die Zuwendung wird für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten und grundsätzlich zur Anteilfinanzierung des zu erfüllenden Zuwendungszwecks gewährt. Die Zuwendungsempfangenden haben sich entsprechend ihrer Interessenlage unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft angemessen an der Finanzierung des zu fördernden Zwecks zu beteiligen. Die beantragte Förderquote ist entsprechend zu begründen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird die Förderquote antragsspezifisch unter Berücksichtigung der für das Projekt notwendigen Ausgaben bzw. Kosten und der möglichen Eigen- und Drittmittel unter Beachtung der EU-rechtlichen Beihilferegelungen festgelegt. Für die Förderinitiative KI-Leuchttürme stehen bis 2025 Fördermittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro zur Verfügung.

Fristen

Dritter Förderaufruf: Bis zum 17.05.2024 sucht das Bundesumweltministerium im Rahmen eines Skizzenverfahrens Projekte mit Leuchtturmcharakter, die KI-Anwendungen für den Natürlichen Klimaschutz vorantreiben. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2027