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Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Bezuschusst wird der Neubau oder der Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Wohneinheiten durch Kommunen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 498,499

Antragsteller

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich selbständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Förderungen

Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Wohneinheiten durch Kommunen. Förderfähig sind auch Nebenkosten wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten und Baugerüst, die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit sowie eine Nachhaltigkeitszertifizierung.

Voraussetzungen:
- mind. Effizienzhaus 40
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
- bestimmte Kriterien des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PLUS)" oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG PREMIUM)" werden erfüllt

Förderhöhe

Nichtwohngebäude: Zuschüsse bis 5 % bei max. 10 Mio. Euro und max. 2.000 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 10 % bei max. 15 Mio. Euro und max. 3.000 Euro/m² NGF an förderfähigen Ausgaben (mit Nachhaltgkeitszertifikat)

Wohngebäude: Zuschüsse bis 5 % bei max. 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit (ohne Nachhaltigkeitszertifikat) bzw. bis 10 % bei max. 150.000 Euro förderfähogen Ausgaben je Wohneinheit (mit Nachhaltgkeitszertifikat)

Fristen

keine Fristen