Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
Internet | Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 1 – Gebäudesanierung |
Antragsberechtigte
| BW-Bonus zum BEG: Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) aus BW (Eigentümer*innen kommunaler Verwaltungsgebäude in BW) Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Schulverbände als Träger öffentlicher Schulen |
Förderungen | Zuschüsse/Boni für
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Förderhöhe | BW-Bonus zum BEG: zusätzlicher Landeszuschuss (Bonus) i.H.v. 25% zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Gewährt werden Förderungen ab 5.000 € (Bagatellgrenze). Voraussetzung: Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: gemäß 5. Abschnitt VwV SchulBau und Nummer 2.2 VwV Klimaschutz-Plus Teil 1 + 5% für KfW-Effizienzgebäude 70 (max. 500.000 € und bis 90 % der förderfähigen Kosten) + 15% für KfW-Effizienzgebäudes 55 (max. 1.500.000 € und bis 90 % der förderfähigen Kosten) |
Fristen | 31. Dezember 2026, Anträge können über das Online-Portal der L-Bank gestellt werden. |
Dokumente | Verwaltungsvorschrift |
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Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 1 – Gebäudesanierung
