Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Internet | Lade- und Wasserstofftank-Infrastruktur für Langstrecken-Lkw (LWT) |
Antragsteller | Förderbaustein 1 bis 3: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu zählen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Förderbaustein 4: Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen |
Förderungen | Förderbaustein 1: Kombinierte Anlage aus Lade-Infrastruktur und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur Förderbaustein 2: Ladeinfrastruktur (MCS - Megawatt Charging System mit jeweils mindestens 1 Megawatt Peak-Ladeleistung) Förderbaustein 3: Wasserstofftankinfrastruktur Förderbaustein 4: Wissenschaftliche Begleitforschung |
Förderhöhe | Förderbaustein 1: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für kombinierte Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur Förderbaustein 2: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für Ladeinfrastruktur. Förderbaustein 3: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für Wasserstofftankinfrastruktur. Förderbaustein 4: bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für wissenschaftliche Begleitforschung, sofern das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird |
Fristen | Projektskizzen waren bis spätestens 26. Juni 2023 einzureichen. Projekte sollen am 1. Januar 2024 starten und grundsätzlich am 30. Juni 2026 enden (maximale Laufzeit 30 Monate). |
verwandte Suchbegriffe | Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankinfrastruktur, Langstrecken, Lastkraftwagen, LKW, Nutzfahrzeuge, Nfz |